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   LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03   

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https://dejure.org/2006,8795
LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03 (https://dejure.org/2006,8795)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006 - 11 O 322/03 (https://dejure.org/2006,8795)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 11 O 322/03 (https://dejure.org/2006,8795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen einen Reiseveranstalter wegen eines tödlichen Unfalls infolge der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Haftung eines Reiseveranstalters für Verschulden des Kapitäns eines Schiffes und seiner Besatzung; Verpflichtung eines ...

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung des Reiseveranstalters für mangelhafte Isolierungen von Stromkabeln auf einem Seeschiff

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für mangelhafte Isolierungen von Stromkabeln auf einem Seeschiff

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schiffsreise / Stromschlag /Verkehrssicherungspflicht / Schiffzertifikat / ISM-Code

  • RA Kotz

    Schiffreise - Tod durch elektrischen Schlag - Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfalltod auf Schiffsreise - haftet der Reiseveranstalter?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf dem Urlaubsschiff tödlich verunglückt - Kontrollpflicht eines Reiseveranstalters hat ihre Grenzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise - Keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03
    Bei den Bestattungs- und Überführungskosten handelt es sich ebenso wie bei dem Verdienstausfall um einen sogenannten nahen Mangelfolgeschaden (vgl. auch BGHZ 103, 298 f.),weshalb insoweit die kurze, sechsmonatige Verjährungsfrist des.

    Die Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalter wird in ihrem Umfang grundlegend bestimmt durch das sogenannte "Balkonsturzurteil" des Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 103, 298).

    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (vgl. BGHZ 103, 298, 304).

    Im Ausland gehört dazu, dass der Reiseveranstalter sich nicht nur auf das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung verlassen darf, sondern selbst prüfen muss, dass von den angebotenen Einrichtungen keine Gefahren für die Gäste ausgehen (BGHZ 103, 298 f.).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03
    Danach haben Reiseveranstalter ihre Kunden vor solchen Risiken zu bewahren, die sie zumutbar vorher erkennen und abwehren können, wie es ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger ihrer Berufsgruppe handhaben würde (BGH NJW-RR 2002, 1056, 1057).
  • LG Frankfurt/Main, 21.07.1998 - 21 O 40/98
    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03
    Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 711 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 73/96

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der Art des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03
    Insofern ist der Kläger aber jeweils darlegungs- und beweispflichtig (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483, 1484), worauf sie auch von den Prozessbevollmächtigten der Beklagten in deren Schriftsätzen hingewiesen wurden, so dass es eines nochmaligen gerichtlichen Hinweises hierauf nicht mehr bedurfte.
  • OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04

    Zur Haftung für Verletzungen eines Zuschauers durch eine verirrte Rakete bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. August 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 322/03 - wird zurückgewiesen.

    das am 6.8.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 322/03 - abzuändern und.

  • OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10

    Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters;

    So haben das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 31.10.2006 (11 O 322/03, RRa 2007, 13 f.), und nachfolgend auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Berufungsurteil vom 08.11.2007 (I 12 U 222/06, RRa 2008, 15) Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB lediglich neben den reisevertraglichen Ansprüchen aus § 651 f BGB geprüft; § 664 HGB wird als mögliche Anspruchsgrundlage nicht einmal erwähnt.
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