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   LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10   

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https://dejure.org/2012,39814
LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10 (https://dejure.org/2012,39814)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 26.03.2012 - 11 O 328/10 (https://dejure.org/2012,39814)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 26. März 2012 - 11 O 328/10 (https://dejure.org/2012,39814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht innerhalb einer für den Verkehr durch VZ 250 gesperren Baustelle, erwachsener Radfahrer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823 Abs. 1 BGB; 41 Nr. 250 StVO
    Verkehrssicherungspflicht innerhalb einer für den Verkehr durch VZ 250 gesperren Baustelle, erwachsener Radfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Baustelle beim Sturz eines Radfahrers in eine gesicherte Baugrube

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei quer über die Fahrbahn ausgehobenen etwa 60 cm breiten und 80 cm tiefen Graben und bei Sperrung des Straßenabschnitts mit dem Verbotsschild Nr. 250 (Durchfahrt verboten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei quer über die Fahrbahn ausgehobenen etwa 60 cm breiten und 80 cm tiefen Graben und bei Sperrung des Straßenabschnitts mit dem Verbotsschild Nr. 250 (Durchfahrt verboten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht innerhalb einer für den Verkehr gesperrten Baustelle

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 15/10

    Reichweite der frachtrechtlichen Haftung des Spediteurs bei Versendung von

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Grundsätzlich wird durch die Aufstellung eines solchen Verbotsschildes die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Erwachsenen erfüllt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 1602, 1603; OLG Hamm VersR 1993, 491; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 215).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Grundsätzlich besteht ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Haftung, insbesondere dann, wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt noch in der Entwicklung befindet, und zwar auch dann, wenn bereits eine teilweise Bezifferung des entstandenen Schadens möglich wäre (vgl. BGH NJW 1984, 1552, 1554).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Zwar besteht grundsätzlich auch gegenüber unbefugten Straßenbenutzern eine Verkehrssicherungspflicht, wenn der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (vgl. BGH NJW 1997, 582, 583; OLG Köln VersR 1992, 1241; LG Aachen VersR 1974, 682).
  • LG Aachen, 28.08.1973 - 12 O 416/72
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Zwar besteht grundsätzlich auch gegenüber unbefugten Straßenbenutzern eine Verkehrssicherungspflicht, wenn der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (vgl. BGH NJW 1997, 582, 583; OLG Köln VersR 1992, 1241; LG Aachen VersR 1974, 682).
  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Grundsätzlich wird durch die Aufstellung eines solchen Verbotsschildes die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Erwachsenen erfüllt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 1602, 1603; OLG Hamm VersR 1993, 491; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 215).
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10
    Zwar besteht grundsätzlich auch gegenüber unbefugten Straßenbenutzern eine Verkehrssicherungspflicht, wenn der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (vgl. BGH NJW 1997, 582, 583; OLG Köln VersR 1992, 1241; LG Aachen VersR 1974, 682).
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Zu dem geschützten Personenkreis zählten nur diejenigen, die sich berechtigterweise in dem Baustellenbereich aufhielten (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, Rdn. E 220).

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Verantwortliche wusste oder zumindest damit rechnen musste, dass auch unbefugte Verkehrsteilnehmer im Gefahrenbereich verkehren (LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10; LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012, Az.: 13 S 207/11; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220; ähnlich auch BGH, NJW 1985, 1078ff, 1079).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass vor der Abzweigung zur G-Stiege eine weitere Absperrung auf dem Radweg vorhanden war, die den Verkehrsteilnehmern deutlich machte, dass der Radweg nicht gefahrlos befahren werden konnte (ähnlich im Ergebnis auch LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 11 O 328/10).

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