Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16551
LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,16551)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.06.2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,16551)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,16551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EuGVVO Art. 7; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1
    Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts

  • JurPC

    Unzulässige befristete Sperrung eines Twitteraccounts

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit auf Twitter: Account-Sperrung unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Twitter darf Accounts nicht grundlos sperren

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: Grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts für unzulässig

  • esche.de (Kurzinformation)

    Die Grenzen des virtuellen Hausrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mosbach, 01.06.2018 - 1 O 108/18
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).

    cc) Dabei darf der Plattformbetreiber seine Befugnisse jedoch nicht grenzenlos ausüben, sondern wird beschränkt durch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere durch die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (so auch LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).

  • OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Damit ist der zwischenzeitliche Zeitablauf grenzwertig (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, wonach bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist), führt aber noch nicht zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, zumal der Antragsteller zwischenzeitlich sowohl Einspruch gegen die Sperrungen eingelegt hat, als auch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 17.05.2019 abgemahnt hat, ohne dass jeweils eine über eine bloße Bestätigung des Einspruchseingangs hinausgehende Reaktion seitens der Antragsgegnerin erfolgt wäre.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Die Äußerung ist durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfGE 85, 1).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Die Begriffe "unerlaubte Handlung" und "Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" sind autonom und weit auszulegen (BGH, Urt. v. 8.5.2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 zum damaligen Art. 5 Nr. 3 EuGVVO).
  • LG Ulm, 13.01.2015 - 2 O 8/15

    Kein virtuelles Hausrecht auf Unterlassung von Bestellungen über einen Onlineshop

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8.2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,91639
LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,91639)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21.11.2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,91639)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21. November 2019 - 11 O 3362/19 (https://dejure.org/2019,91639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,91639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 14 U 127/87
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Die Auslandszustellung wird, sobald sie tatsächlich erfolgt ist, als "demnächst" erfolgt anzusehen sein und auf den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Auslandszustellung zurückwirken, § 167 ZPO (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.1987 - 14 U 127/87, NJW-RR 1988, 1277 zu §§ 176, 207 ZPO a.F.).

    Ausweislich des Schriftsatzes der Verfügungsbeklagten vom 27.09.2019 hatte die Verfügungsbeklagte sowohl Kenntnis vom Inhalt der einstweiligen Verfügung, als auch von dem Antrag des Verfügungsklägers (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.1987 - 14 U 127/87, NJW-RR 1988, 1277).

    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Verfügungskläger neben der fristgerecht beantragten und ordnungsgemäß veranlassten Auslandszustellung zu einer weiteren Zustellung verpflichtet sein soll (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.1987 - 14 U 127/87, NJW-RR 1988, 1277).

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Damit ist der zwischenzeitliche Zeitablauf grenzwertig (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, wonach bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist), führt aber noch nicht zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, zumal der Antragsteller zwischenzeitlich sowohl Einspruch gegen die Sperrungen eingelegt hat, als auch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 17.05.2019 abgemahnt hat, ohne dass jeweils eine über eine bloße Bestätigung des Einspruchseingangs hinausgehende Reaktion seitens der Antragsgegnerin erfolgt wäre.

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass erst bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13

    Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Insbesondere musste der Verfügungskläger - entgegen den Ausführungen der Verfügungsbeklagten unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt vom 09.07.2013, Az.: 6 U 120/13 - nicht zusätzlich eine Zustellung im Parteibetrieb veranlassen.

    Dem Hinweis des OLG Frankfurt vom 09.07.2013, Az.: 6 U 120/13, kann insoweit nicht gefolgt werden.

  • LG Mosbach, 01.06.2018 - 1 O 108/18
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).

    cc) Dabei darf der Plattformbetreiber seine Befugnisse jedoch nicht grenzenlos ausüben, sondern wird beschränkt durch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere durch die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (so auch LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Sofern man einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör dadurch annehmen wollte, dass die einstweilige Verfügung vom 07.06.2019 ohne Anhörung der Verfügungsbeklagten erlassen wurde, ist dieser jedenfalls durch die Gewährung rechtlichen Gehörs im Widerspruchsverfahren geheilt (vgl.OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Die Begriffe "unerlaubte Handlung" und "Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" sind autonom und weit auszulegen (BGH, Urt. v. 8.5. 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 zum damaligen Art. 5 Nr. 3 EuGVVO).
  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Dabei ist maßgeblich, ob auf Grund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kunden kümmern können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09. Mai 2019 - 15 W 70/18 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Die Äußerung ist durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfGE 85, 1).
  • LG Ulm, 13.01.2015 - 2 O 8/15

    Kein virtuelles Hausrecht auf Unterlassung von Bestellungen über einen Onlineshop

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
    Darüber hinaus steht dem Betreiber einer Internetplattform ein "virtuelles Hausrecht" zu (vgl. etwa LG Ulm, Beschluss vom 13.1.2015 - 2 O 8/15, MMR 2016, 31; OLG Köln, Beschluss vom 25.8. 2000 - 19 U 2/00, MMR 2001, 52; LG Mosbach, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 O 108/18, BeckRS 2018, 20323).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19

    Vollziehungsfrist bei Auslandszustellung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. November 2019, Az. 11 O 3362/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht