Rechtsprechung
LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht als Aufsichtsratsmitglied; Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds; Gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft; Beweislast für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03
Nach den über § 116 S. 1 AktG auf den Aufsichtsrat der AG anwendbaren Grundsätzen des § 93 Abs. 2 AktG trifft die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für ein Verhalten des beklagten Organmitglieds in seinem Pflichtenkreis, das als pflichtwidrig überhaupt in Betracht kommt, sich also insofern als möglicherweise pflichtwidrig darstellt (BGHZ 152, 280, 284 = NJW 2003, 358;… Hüffer, aaO, § 93 Rdn. 16;… Drygala in K. Schmidt/Lutter, AktG, § 116 Rdn. 34).Wie der BGH in der zitierten Entscheidung NJW 2003, 358 ausführt, rechtfertigt sich die Beweislastverteilung zu Lasten des Organs daraus, dass das jeweilige Organmitglied die Umstände seines Verhaltens und damit auch die Gesichtspunkte überschauen kann, die für die Beurteilung der Pflichtmäßigkeit seines Verhaltens sprechen, während die Gesellschaft in diesem Punkt immer in Beweisnot wäre.
- BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91
Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines …
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03
Nur dies entspricht der von Goette zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechungspraxis des BGH zur Organhaftung aus § 93 Abs. 2 AktG und verwandten Vorschriften (…s. aaO S. 659 - 667, insbesondere zu BGH WM 1962, 1286; WM 1971, 125; WM 1980, 1190; WM 1982, 523; WM 1992, 223). - BGH, 09.06.1980 - II ZR 187/79
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03
Nur dies entspricht der von Goette zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechungspraxis des BGH zur Organhaftung aus § 93 Abs. 2 AktG und verwandten Vorschriften (…s. aaO S. 659 - 667, insbesondere zu BGH WM 1962, 1286; WM 1971, 125; WM 1980, 1190; WM 1982, 523; WM 1992, 223). - BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82
Zuziehung eines Sachverständigen zur Einsichtnahme in Abschlußprüfungsbericht
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03
Dies erfolgt unter Berufung auf die Entscheidung des BGH, ein Aufsichtsratsmitglied müsse diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (BGHZ 85, 293, 295 f. = NJW 1983, 991). - BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus LG Bonn, 22.01.2008 - 11 O 38/03
Der BGH hat zu der vorliegend einschlägigen Problematik der Darlegungslast für eine unterbliebene Aufklärung entschieden, die für das Unterbleiben der Aufklärung beweisbelastete Partei genüge ihrer Darlegungs- und Beweislast, wenn sie die vom Gegner vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte, Aufklärung widerlege (BGH NJW 2001, 64, 65).
Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 22.09.2003 - 11 O 38/03 |
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.09.2003 - 11 O 38/03
- OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 10 U 304/03