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LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewinnzusage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 661 a
Gewinnzusage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewinnauszahlung bei Zusendung eines Anschreibens, einer Auszahlungs-Urkunde sowie einer offiziellen Gewinn-Mitteilung; Verständnis eines durchschnittlichen Verbrauchers bei der Verwendung von Begriffen wie "Gewinnabruf", "Gewinnkandidat" und "Gewinn-Los"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
- OLG Köln, 18.03.2010 - 21 U 2/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
Auf das subjektive Verständnis der Zusendung durch den Empfänger kommt es hingegen nicht an (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 226/03). - OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03
Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung
Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
Dass der Empfänger noch naheliegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (OLG Köln, MDR 2004, 499). - OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03
Voraussetzungen einer Gewinnzusage
Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
Die Einschränkungen, die die Gewinnzusage relativierten, befanden sich kleingedruckt, ohne wesentliche Absätze und Hervorhebungen in Mitten eines zusammenhängenden Textes ohne Groß- und Kleinschreibung auf der Rückseite der Gewinn-Mitteilung und mussten sich dem objektiven Empfängerhorizont nicht aufdrängen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2004 - 1 U 578/03). - OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03
Begriff der Gewinnzusage
Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
Die Bedingungen der Beklagten sind zwar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da die Gewinnzusage eine geschäftsähnliche Handlung (…vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 661a, Rn. 2) darstellt; die in den §§ 305 ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken müssen jedoch Berücksichtigung finden, um den durch den Gesetzgeber intendierten Verbraucherschutz nicht zu unterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 4690/03).
- LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck …
Dass der Empfänger noch nahe liegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.2009, 11 O 417/08, zitiert nach juris).