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   LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16   

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https://dejure.org/2017,25762
LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16 (https://dejure.org/2017,25762)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.07.2017 - 11 O 4200/16 (https://dejure.org/2017,25762)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 11 O 4200/16 (https://dejure.org/2017,25762)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Für den Fall eines sogenannten Unfallwagens ist anerkannt, dass ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 326 Abs. 5, 275 Abs. 1 BGB möglich ist, weil der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Für den Fall eines sogenannten Unfallwagens ist anerkannt, dass ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 326 Abs. 5, 275 Abs. 1 BGB möglich ist, weil der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Selbst das arglistige Verschweigen eines Mangels führt nämlich nur in der Regel dazu, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage entfällt und damit keine Veranlassung besteht, dem Verkäufer nach Entdecken des Mangels durch den Käufer eine zweite Möglichkeit der Erfüllung zu gewähren (BGH, Urteil vom 09.01.2008, VIII ZR 210/08, zit. nach juris, Rn. 19).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958, VI ZR 82/57, zit. nach juris, Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2016 - 21 O 10/16

    Berechtigung des Käufers eines Neufahrzeugs zu einem sofortigen Rücktritt vom

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Der Rücktritt vom Kaufvertrag/die Minderung des Kaufpreises bleibt ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nacherfüllung fehlschlagen sollte, unbenommen (Vgl. LG Münster, Urteil vom 05.04.2017, 10 O 359/16, zit. nach juris, Rn. 118. Im Ergebnis unter dem Stichwort "Vorrang der Nacherfüllung" LG Düsseldorf, Urteil vom (24.10.2016, 21 O 10/16, zit. nach juris, Rn. 33.).
  • LG Münster, 05.04.2017 - 10 O 359/16

    "VW-Abgasskandal", Abgas-Grenzwerte, Gebrauchtwagenkauf, Rücktritt vom

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 4200/16
    Der Rücktritt vom Kaufvertrag/die Minderung des Kaufpreises bleibt ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nacherfüllung fehlschlagen sollte, unbenommen (Vgl. LG Münster, Urteil vom 05.04.2017, 10 O 359/16, zit. nach juris, Rn. 118. Im Ergebnis unter dem Stichwort "Vorrang der Nacherfüllung" LG Düsseldorf, Urteil vom (24.10.2016, 21 O 10/16, zit. nach juris, Rn. 33.).
  • LG Braunschweig, 10.08.2017 - 3 O 1483/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

    Der Rechte aus § 437 Nr. 2 BGB bleiben ihm für den Fall, dass die durchgeführte Nachbesserung fehlschlagen sollte, unbenommen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2017 - 11 O 4200/16 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
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