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LG Mannheim, 27.08.1998 - 11 O 448/97 |
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Verfahrensgang
- LG Mannheim, 27.08.1998 - 11 O 448/97
- OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 32/02
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 32/02
Restitutionsgrund: Notwendige Kausalität von Falschaussage und gefälschter …
In dem Rechtsstreit 11 O 448/97 Landgericht Mannheim (12 U 50/98 OLG Karlsruhe) haben die Kläger deshalb die Feststellung begehrt, dass die zwischen den Klägern und der Beklagten abgeschlossenen Darlehensverträge nichtig sind und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hilfsweise beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Klägern alle Nachteile zu ersetzen, die ihnen durch die Abschlüsse der Kreditverträge entstanden seien und noch entstehen werden.Das Oberlandesgericht hat durch Urteil vom 04.02.1999 (12 U 50/98) die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27.08.1998 (11 O 448/97) zurückgewiesen und nach Vernehmung des Zeugen Ralf F. ausgeführt, dass der Zeuge F. die von den Klägern behaupteten unrichtigen Darstellungen bei Abschluss des Kaufvertrages zu einer Nullbelastung der Kläger aufgrund Steuerersparnissen und Mieteinkünften sowie zu einer Wiederverkaufsmöglichkeit des erworbenen Objektes nicht bestätigt habe.
Die Akten 11 O 448/97 Landgericht Mannheim, 12 U 50/98 OLG Karlsruhe und 1 Ds 201 Js 36799 AK 625/00 Amtsgericht Schwetzingen lagen vor.