Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 09.07.2004 - 11 O 526/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsrechtliche Schadensregulierung eines totalbeschädigten Fahrzeugs mit "Ohnarmlenkung"; Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einem wirksamen Kaskoversicherungsbetrag; Rechtliche Ausgestaltung der Anwendbarkeit des § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bei ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Kosten für Ohnarmlenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kasko - Neuteilersatz bei nicht beschaffbarem Gebrauchtzubehör
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Hohenschönhausen, 05.09.2006 - 2 C 381/05
Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Neuwertentschädigung für ein …
15 Es kann jedoch hier dahinstehen, ob die Beklagte die Versicherungsleistung nach § 13 Abs. 1 AKB wegen Verlust des Teiles oder nach § 13 Abs. 5 AKB wegen Beschädigung des Fahrzeuges zu erbringen hat, denn die Voraussetzungen für einen sogenannten Abzug neu für alt ist, wenn die Regelung des § 13 Abs. 5 Satz 3, 4 AKB hier keine Anwendung finden sollte, dass es dem Versicherungsnehmer überhaupt möglich ist, ein gebrauchtes Teil zu erwerben (vgl. auch LG Düsseldorf 11 O 526/00).