Rechtsprechung
LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09 KfH |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- preisbindungsgesetz.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 1; 3; 5; 9 BuchPrG
Wettbewerbswidrigkeit von Rabatten beim Buchverkauf
Verfahrensgang
- LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09 KfH
- OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Duisburg, 15.09.2010 - 11 O 50/09
Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen …
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09
Die Klägerin gab die begehrte Unterlassungserklärung zunächst nicht ab, weshalb die Beklagten beim Landgericht Ulm - 11 O 50/09 KfH - den Erlass einer einstweiligen Verfügung dahingehend beantragten, es der Antragsgegnerin (hier: Klägerin) zu verbieten, beim Verkauf preisgebundener Bücher an Letztabnehmer einen Rabatt von 3 % des Einkaufswertes zu gewähren, der beim nächsten Einkauf verrechnet wird.In der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2009 - 11 O 50/09 KfH - über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs der Antragsgegnerin (hier: Klägerin) gegen die einstweilige Verfügung erklärten die Parteien zu Protokoll, sie seien sich einig, dass der (dort) streitgegenständliche Unterlassungsanspruch nicht die Situation umfasse, dass der Rabattgutschein beim vorigen Kauf eines nicht preisgebundenen Artikels ausgegeben wurde und später beim Kauf eines preisgebundenen Buches eingelöst wird.
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09
Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Gewährung von Nachlässen im Übrigen unzulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 807 - Buchpreisbindung).Die Kammer ist letztlich der Auffassung, dass bei einer isolierten Betrachtung des Erst- und Zweiteinkaufs in der zu beurteilenden Variante der Zweck des Buchpreisbindungsgesetzes, dem Buchhändler den festgesetzten Preis zu sichern und so die Existenz einer großen Zahl von mittelständischen Verkaufsstellen für Bücher zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2003, 807), vollständig unterlaufen werden könnte.
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09
Die Entscheidung dieser Frage kann aber offen bleiben, wenn die Klage in der Sache abweisungsreif ist, da das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung ist (…h.M., vgl. Zöller, ZPO, Rn. 7 zu § 256; BAG NJW 2003, 1755; BGH NJW 1978, 2031;… Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21;… MüKo-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36;… Musielak-Foerster ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120;… a.A. u.a. Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63). - OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U 2/04
Unzulässige Bonusmeilen eines Buchhändlers
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09
Der Zweck des BuchPrG besteht somit darin, dem Buchhändler den festgesetzten Preis zu sichern und so die Existenz einer großen Zahl von mittelständischen Verkaufsstellen für Bücher zu gewährleisten (OLG Frankfurt MMR 2004, 677). - BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
Auszug aus LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09
Die Entscheidung dieser Frage kann aber offen bleiben, wenn die Klage in der Sache abweisungsreif ist, da das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung ist (…h.M., vgl. Zöller, ZPO, Rn. 7 zu § 256; BAG NJW 2003, 1755; BGH NJW 1978, 2031;… Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21;… MüKo-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36;… Musielak-Foerster ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120;… a.A. u.a. Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63).
- OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 05.03.2010 (11 O 60/09 KfH) wie folgt abgeändert:.