Rechtsprechung
LG Wuppertal, 23.11.2010 - 11 O 79/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Studium der Tiernaturheilkunde” nicht irreführend - Studium bedeutet nicht zwangsläufig Hochschule
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Bezeichnung "Studium der Tiernaturheilkunde" stellt keine Fehlvorstellung über das Absolvieren eines Hochschulstudiums im geschäftlichen Verkehr dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Bezeichnung "Studium der Tiernaturheilkunde" stellt keine Fehlvorstellung über das Absolvieren eines Hochschulstudiums im geschäftlichen Verkehr dar
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Studium der Tiernaturheilkunde nicht rechtswidrig
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Zulässige Werbung mit Studium (hier: Tiernaturheilkunde)
Besprechungen u.ä. (2)
- medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)
Probieren geht über studieren
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
"Studium der Tiernaturheilkunde": Werbeflyer nicht irreführend
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 23.11.2010 - 11 O 79/10
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 20 U 2/11