Rechtsprechung
LG Heidelberg, 16.03.2010 - 11 O 94/09 |
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 16.03.2010 - 11 O 94/09
- OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 6 U 64/10
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 6 U 64/10
Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Immobilienmaklers mit der Formulierung …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 16.03.2010 - 11 O 94/09 KfH - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung der Begleichung von Mietwagenkosten aus Fahrzeug-Mietverträgen durch eine Autovermietungsgesellschaft gegenüber der Haftpflichtversicherung; Anmietung von Ersatzfahrzeugen auf der Grundlage des nach dem Schwacke-Automietpreisspiegels ermittelten ...
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Das aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit abgeleitete Gebot hat -bezogen auf den Fall der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und der Ersatzfähigkeit der daraus resultierenden Kosten- zur Folge, dass der Unfallgeschädigte grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges ersetzt verlangen kann, da grundsätzlich nur dieser als zur Herstellung der ursprünglichen Lage objektiv erforderlich anzusehen ist (…BGH aaO; NJW 2008, 1519; NJW 2007, 1122; OLG Köln NZV 2009, 145).Dabei ist anerkannt, dass der Tatrichter in Ausübung des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessens den zugrunde zu legenden Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels für das Postleitzahlengebiet, in welchem die Anmietung erfolgte, ermitteln kann (BGH SVR 2008, 217).
Doch ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzungsgrundlage nachzugehen (BGH SVR 2008, 217).
Ungeachtet dessen ist anerkannt, dass Listen oder Tabellen in geeigneten Fällen bei der Schadensschätzung Verwendung finden können (BGH NJW 2008, 1519).
Dies gilt lediglich dann nicht, wenn erhebliche Einwendungen , welche sich tatsächlich auf den konkreten Fall auswirken, gegen die Grundlage der Schadensbemessung vorgetragen werden (BGH NJW 2008, 2910; NJW 2008, 1519).
Für einen solchen Zuschlag besteht allerdings kein Anlass, wenn der Geschädigte sich weder in einer unfallbedingten Eil- und Notsituation (vgl. BGH, NJW 2008, 1519, NJW 2009, 58) noch überhaupt in einer auf den Unfall zurückzuführenden besonderen Lage befindet, die aus seiner Sicht die Inanspruchnahme unfallspezifischer Mehrleistungen notwendig erscheinen lassen kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 m.w.N.).
- LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der …
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Diesen Anforderungen wird die Auswertung von Internetangeboten, wie sie durch das Fraunhofer Institut vorgenommen wurde, jedoch nicht gerecht, da es sich um ein Marktangebot für besondere Nutzergruppen handelt (vgl. LG Bielefeld NJW 2008, 1601).Eine solche behauptete Preissteigerung mag auf vielfältige Ursachen zurückzuführen sein, lässt jedoch nicht den zwingenden Schluss darauf zu, dass seitens der Autovermieter unzutreffende Preise benannt wurden (vgl. LG Bielefeld, NJW 2008, 1601).
- OLG Köln, 21.08.2009 - 6 U 6/09
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Maßgeblicher Mietpreisspiegel
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Demgegenüber bestehen allerdings keine Anhaltspunkte aus dem Umstand, dass die Entwicklung der des Marktpreisspiegels zugrunde gelegten Methodik im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erfolgt ist, auf eine mangelnde Neutralität der Erhebung zu schließen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678).Für einen solchen Zuschlag besteht allerdings kein Anlass, wenn der Geschädigte sich weder in einer unfallbedingten Eil- und Notsituation (vgl. BGH, NJW 2008, 1519, NJW 2009, 58) noch überhaupt in einer auf den Unfall zurückzuführenden besonderen Lage befindet, die aus seiner Sicht die Inanspruchnahme unfallspezifischer Mehrleistungen notwendig erscheinen lassen kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 m.w.N.).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Selbst wenn es sich um keinen Unfallersatztarif, sondern lediglich um einen Grundmietpreis, mithin einen Normaltarif, gehandelt haben sollte, welcher teurer als andere Normaltarife gewesen wäre, hat der Schädiger darzulegen und zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne Weiteres zugänglich war (BGH NJW 2008, 2910).Dies gilt lediglich dann nicht, wenn erhebliche Einwendungen , welche sich tatsächlich auf den konkreten Fall auswirken, gegen die Grundlage der Schadensbemessung vorgetragen werden (BGH NJW 2008, 2910; NJW 2008, 1519).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Der Geschädigte, mithin aufgrund der Abtretung der Forderungen auch die Klägerin, kann von dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nur diejenigen Mietwagenkosten ersetzt verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rspr., statt vieler: BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).Für einen solchen Zuschlag besteht allerdings kein Anlass, wenn der Geschädigte sich weder in einer unfallbedingten Eil- und Notsituation (vgl. BGH, NJW 2008, 1519, NJW 2009, 58) noch überhaupt in einer auf den Unfall zurückzuführenden besonderen Lage befindet, die aus seiner Sicht die Inanspruchnahme unfallspezifischer Mehrleistungen notwendig erscheinen lassen kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1678 m.w.N.).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Das aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit abgeleitete Gebot hat -bezogen auf den Fall der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und der Ersatzfähigkeit der daraus resultierenden Kosten- zur Folge, dass der Unfallgeschädigte grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges ersetzt verlangen kann, da grundsätzlich nur dieser als zur Herstellung der ursprünglichen Lage objektiv erforderlich anzusehen ist (…BGH aaO; NJW 2008, 1519; NJW 2007, 1122; OLG Köln NZV 2009, 145). - OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Anerkannt ist, dass diese Kosten nach der Nebenkostentabelle zum Schwacke-Automietpreisspiegel neben dem Normaltarif grundsätzlich erstattungsfähig sind, soweit sie tatsächlich angefallen sind (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199 (201)). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Diesbezüglich muss jedoch feststeht, dass ihm ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation ohne Weiteres zugänglich war (BGH NJW 2007, 1676). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass nicht der abstrakte Mittelwert einer Region Grundlage der Schadensberechnung ist (BGH NJW 2003, 2086). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Aachen, 13.01.2010 - 11 O 94/09
Dies ist der Fall, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifs haben muss, die sich insbesondere aus dessen Höhe ergeben können (BGH NJW 2006, 2621). - OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- AG Aachen, 25.06.2013 - 100 C 35/13 Eil- und Notsituation, noch überhaupt in einer auf den Unfall zurückzuführendenrbesonderen Lage befindet, die aus seiner Sicht die Inanspruchnahme unfallspezifischer Mehrleistungen notwendig erscheinen lassen kann (vgl. LG Aachen v. '13.01.2012, 11 O 94/09 - zitiert.