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   LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00   

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https://dejure.org/2000,24799
LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00 (https://dejure.org/2000,24799)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2000 - 11 O 95/00 (https://dejure.org/2000,24799)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 11 O 95/00 (https://dejure.org/2000,24799)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung eines mit einem Immobilienkauf verbundenen Kreditverhältnisses; Einwendungsdurchgriff bei einer wirtschaftlichen Einheit des Immobilienkaufs mit einem Darlehensvertrag; Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer Kreditgewährung und dessen Sicherung durch ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken solcher Projekte hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft und dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat (BGH WM 1992, 901 ff. [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] ; OLG Stuttgart a.a.O., OLG Köln a.a.O., BGH ZIP 2000, 1430 ff., u.a.m.).

    Eine Zurechnung deren Handelns und derer Erklärungen ist nach allgemeinen Grundsätzen zur Haftung bei Erfüllungsgehilfen nur im Pflichtenkreis des jeweiligen Vertragspartners und damit der Beklagten selbst, nicht jedoch bezüglich derjenigen Pflichten möglich, die sich aus dem Kaufgeschäft ergeben (BGH ZIP 2000, 1430 ff. m.w.N.).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken solcher Projekte hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft und dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat (BGH WM 1992, 901 ff. [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] ; OLG Stuttgart a.a.O., OLG Köln a.a.O., BGH ZIP 2000, 1430 ff., u.a.m.).

    Selbst wenn sich ein Kreditgeber als Finanzierer des Projekts z.B. in einem Prospekt benennen lässt, schafft dies keinen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Solidität des Anlagemodells oder das Nichtvorhandensein wirtschaftlicher oder rechtlicher Risiken (BGH MDR 1992, 767).

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Im Übrigen war die Überhöhung nur so geringfügig, dass an der Üblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 VerbrKrG kein Zweifel besteht (siehe insofern OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.1999 - 9 U 6/99 - OLG Report 1999, 300 ff.; OLG Köln WM 2000, 2139 ff., 2145).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 9 U 6/99
    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Im Übrigen war die Überhöhung nur so geringfügig, dass an der Üblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 VerbrKrG kein Zweifel besteht (siehe insofern OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.1999 - 9 U 6/99 - OLG Report 1999, 300 ff.; OLG Köln WM 2000, 2139 ff., 2145).
  • SG Osnabrück, 01.10.2004 - S 5 U 41/00
    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Hierbei handelt es sich um ein allgemeines Risiko, das zur Erhöhung des Kaufpreises führt, mit dem die Klägerin allgemein rechen muss (OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2000 - 5 U 41/00 -).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Sie lägen z.B. darin, dass die kreditgebende Bank ihr wirtschaftliches Risiko auf den Darlehensnehmer verlagert und diesen mit einem Risiko belastet, das über die mit der Beteiligung an einem Anlageprojekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (BGH MDR 1992, 1051, 1052 [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91] ).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Die Beklagte müsste insoweit einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des Vorhabens gegenüber der Klägerin gehabt haben (BGH DB 2000, 1399 [BGH 18.04.2000 - XI ZR 193/99] ).
  • OLG Stuttgart, 03.11.1999 - 9 U 108/99

    Zur vorvertraglichen Haftung einer Bank wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Die Beklagte hätte demnach der Klägerin gegenüber und für diese erkennbar eine Gewähr für den ordnungsgemäßen Ablauf des Erwerbsgeschäftes abgeben müssen (OLG Stuttgart WM 2000, 133 ff. [OLG Stuttgart 03.11.1999 - 9 U 108/99] ).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Es ist Aufgabe des Kunden selbst, seine Geschäftserfahrenheit einzuschätzen und ggf. fachkundigen Rat, auch den der Bank selbst, einzuholen (OLG Köln a.a.O.; OLG Stuttgart WM 2000, 292 ff.).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00
    Eine weitergehende Zurechnung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 24.09.1996 (WM 1996, 2105 ff. [BGH 24.09.1996 - XI ZR 318/95] ).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 05. Dezember 2000 - 11 O 95/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 05.12.2000 - 11 O 95/00 - abzuändern und .

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