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   BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94   

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BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94 (https://dejure.org/1994,1854)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 11 PKH 4.94 (https://dejure.org/1994,1854)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 11 PKH 4.94 (https://dejure.org/1994,1854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten - BaföG als Volldarlehn - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1239
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Es ist auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung vom 3. September 2012 (siehe zu deren Erforderlichkeit im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren bei einem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer: Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3) nicht ersichtlich, dass die dort als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage diese Voraussetzungen erfüllt.
  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 116.97

    Ausbildungsförderung, Förderungsart; Umstellung von Zuschuß und unverzinslichem

    Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

    Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3 und vom 8. September 2008 - BVerwG 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 118.97

    Ausbildungsförderung - Umstellung auf Bankdarlehensförderung

    Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

    Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (Beschluss vom 1. September 1994 BVerwG 11 PKH 4.94 Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16).
  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 119.97

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung auf ein

    Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

    Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 117.97

    Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Möglichkeiten der

    Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

    Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1996 - 16 A 1751/95

    Leistungsabhängiger Teilerlaß; Darlehensnehmer; Abschlußprüfung; Ausländische

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem mit Beschluß vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 -, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 = FamRZ 1995, 1239 und neuerdings noch mit Beschluß vom 10. Mai 1996 - 5 B 61.96 - entschieden, daß die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung der Studenten auf die Förderungsart Volldarlehen weder unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) noch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch nicht gegen die Einbeziehung des Anteils für Unterkunftskosten in die Darlehensförderung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2007 - 8 PKH 3.07

    Bewertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als

    Denn nur unter dieser Voraussetzung kann mit Blick auf einen späteren Wiedereinsetzungsantrag die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bejaht werden (P. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 166 Rn. 30; auch Beschluss vom 1. September 1994 BVerwG 11 PKH 4.94 Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3 zur Verpflichtung eines anwaltlich vertretenen Antragstellers, im Prozesskostenhilfeverfahren "innerhalb der für die Begründung der Beschwerde geltenden Frist" in groben Zügen Zulassungsgründe darzulegen).
  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 13.17

    Vertretungszwang bei Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer

    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3 und vom 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 15.17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Vertretungszwang für die Erhebung einer

  • BVerwG, 28.05.2010 - 1 PKH 5.10

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag;

  • BVerwG, 10.03.2010 - 1 PKH 11.09

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses i.F.d. Erteilung einer begehrten

  • VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10

    PKH für Beschwerdeverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

  • VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09

    PKH für Berufungszulassung; beabsichtigtes Mediationsverfahren

  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 ZB 19.434

    Erfolgloser Berufungszulassungs- und Prozesskostenhilfeantrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 16 A 2230/97

    Gewährung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe je zur Hälfte als

  • BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 80.96

    Verfassungswidrigkeit der Förderungsart Darlehen bei Gewährleistung einer

  • BVerwG, 28.12.1994 - 11 B 205.94

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 6 S 2641/99

    Kein Vertretungszwang im Prozeßkostenhilfe-Verfahren bzw Beschwerdeverfahren;

  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 14.17

    Antrag auf Ablehnung des Richters am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wegen

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Beschwerdezulassungsverfahren; Darlegung von

  • BVerwG, 10.05.1996 - 5 B 61.96

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf

  • VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284

    Teilnahme per Videokonferenz

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen den Antrag eines Klägers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 A 4247/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 427/18
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 12 O 3705/00

    Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Beschwerdezulassung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2021 - 19 A 694/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 13 A 426/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 121.08
  • BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 81.96

    Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine hälftige Zuschussförderung -

  • BVerwG, 13.03.1997 - 5 B 22.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.07.1996 - 5 B 19.96

    Abgrenzung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache von der Rüge

  • VGH Hessen, 01.11.2010 - 9 A 1965/10

    Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfeantrag binnen Zulassungsantragsfrist und

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98

    Prozesskostenhilfe;; Berufungszulassungsverfahren, beabsichti; Darlegung;

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