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LG Göttingen, 04.06.1987 - 11 Qs (OWi) 186/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21
Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung …
Soweit einige, zumeist ältere Entscheidungen von Oberlandes- und Landgerichten in ganz besonderen Fällen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts oder klar ersichtlicher Gesetzeswidrigkeit Ausnahmen von der Unanfechtbarkeit zulassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Dezember 1982 - 2 Ws 199/82 -, juris, Leitsatz 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 1987 - Ws 34/87 H -, juris, Leitsatz 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 1992 - 2 Ws 515/92 -, MDR 1993, 376; LG Göttingen, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 11 Qs (OWi) 186/87 -, JurBüro 1988, 514; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 Qs 51/14 u.a. -, juris, Rn. 7), liegt ein solcher Ausnahmefall offensichtlich nicht vor und konnte der Beschwerdeführer zudem nicht darauf vertrauen, dass sich das Oberlandesgericht dieser sich nicht aus dem Wortlaut des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ergebenden Rechtsansicht anschließt.