Rechtsprechung
LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr bei einem nicht vorbestraften Angeschuldigten mit Wohnsitz in Polen aufgrund eines Diebstahls von diversen Kabeln und Metallen aus dem Eigentum der Deutschen Bahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem in Polen lebendem Beschuldigten
Verfahrensgang
- AG Perleberg, 11.07.2009 - 15 Gs 65/09
- LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09
Papierfundstellen
- StV 2009, 652
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95
Bestehen eines Haftgundes für einen polnischen Angeklagten mit Wohnsitz in Polen …
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09
Insbesondere der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (Polen) hat, trägt die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden StV 2005, 224, 225; Brandenburgisches Oberlandesgericht StV 1996, 381, 382). - OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
Auszug aus LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09
Insbesondere der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (Polen) hat, trägt die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden StV 2005, 224, 225; Brandenburgisches Oberlandesgericht StV 1996, 381, 382).