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   LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 192720 (1)   

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https://dejure.org/2021,37485
LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 192720 (1) (https://dejure.org/2021,37485)
LG Rostock, Entscheidung vom 19.01.2021 - 11 Qs 192720 (1) (https://dejure.org/2021,37485)
LG Rostock, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 11 Qs 192720 (1) (https://dejure.org/2021,37485)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Keine eigenständige Prüfung - "Beschuldigtenvernehmungsstückwerk”

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07

    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung

    Auszug aus LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 191/20
    Die unzureichende Begründung des Durchsuchungsbeschlusses führt vorliegend zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung, da der Beschluss nicht erkennen lässt, dass der Ermittlungsrichter die Voraussetzungen für ihren Erlass eigenständig geprüft hätte (BGH aaO. unter Hinweis auf BVerfG, B. v. 31.8.2007 - 2 BvR 1681/07).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Auszug aus LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 191/20
    Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente darf aber nur dann unterbleiben, wenn die Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde (BGH NStZ-RR 2009, 142, zit. nach juris).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 191/20
    vom 6.7.2020, auf der der Tatverdacht nach der polizeilichen Strafanzeige gründen soll, nicht vollständig, sondern nur abschnittsweise und durch Abdeckungen regelrecht zerstückelt zur Ermittlungsakte gelangt ist und dieses Stückwerk weder dem Ermittlungsrichter noch der Beschwerdekammer die Prüfung ermöglichen konnte bzw. kann, ob dem Gewicht des Eingriffs adäquate Verdachtsgründe vorliegen, die über vage Anhaltspunkte und Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfG StraFo 2006, 450 zit. nach juris), ob also der auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (BGH aaO.), vorliegt.
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