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LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Störung des Vertrauensverhältnisses, unzureichende Kontaktuafnahme
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- BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21
Ein solcher wichtiger Grund wird zudem eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78). - BGH, 16.02.2021 - 3 StR 424/20
Substantiierte Darlegung des Vorliegens einer ernsthaften Störung des …
Auszug aus LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21
Lediglich Pauschale und nicht näher belegte Vorwürfe rechtfertigen eine Entpflichtung daher nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20;… Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.). - OLG Jena, 05.04.2007 - 1 Ws 134/07
Pflichtverteidiger
Auszug aus LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21
Eine Störung im Vertrauensverhältnis kann sich insbesondere dann ergeben, wenn grobe Pflichtverletzungen, namentlich die Einhaltung von Mindeststandards nicht gegeben sind (OLG Jena Beschl. v. 5.4.2007 - 1 Ws 134/07, BeckRS 2007, 17971, beck-online). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe - …
Auszug aus LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21
Ein solcher wichtiger Grund wird zudem eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78). - BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes …
Auszug aus LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21
Maßstab für die Frage nach der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses i.S.d. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO ist dabei die Sicht eines verständigen Angeklagten (BGH Beschl. v. 26.2.2020 StB 4/20, BeckRS 2020, 3078, beck-online).