Rechtsprechung
   BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,400
BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67 (https://dejure.org/1970,400)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1970 - 11 RA 164/67 (https://dejure.org/1970,400)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 11 RA 164/67 (https://dejure.org/1970,400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten - Klageart bei Eintragungsbegehren - Eintragungen in die Versicherungskarte - Feststellender Verwaltungsakt - Lehrzeit - Referendarzeit

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 226
  • NJW 1970, 2316
  • MDR 1970, 960
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 23.09.1964 - BT-Drs IV/2572
    Auszug aus BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67
    Lebensjahr schlechthin bei "Berufsausbildung" gewähren" Das Gesetz stellt demnach den Lehrzeiten sonstige Zeiten der Berufsausbildung gegenüber, wobei die Berufsausbildung der weitergehende, die Lehrzeit der engere Begriff ist° Zu Unrecht beruft sich der Kläger demgegenüber auf die Entstehungsgeschichte des 5 56 Abso 4 Nr° 4 a AVG; diese bestätigt im Gegenteil die hier vertretene Auslegung" Die Vorschrift geht zurück auf eine Empfehlung des Bundesrates (Anlage 2 zu BT-Drucks° IV/2572 S" 55); darinwar festgestellt, daß im Gegensatz zu den Zeiten des Schulbesuchs "versicherungsfreie Lehrzeiten und sonstige Zeiten der Berufsausbildung nicht als Ausfallzeiten angerechnet (werden), obwohl die Lehre zumindest in gleichem Maße der Vorberöitung auf den späteren Beruf dient wie der Schulbesuch"" Der Bundesrat bediente sich also ebenfalls der im Gesetz enthaltenen Terminologie, er hielt im übrigen nur eine "eingehende Prüfung dieses Problems" für erforderlich" Trotz des Widerspruchs der Bundesregierung, die auf die finanziellen Mehrbelastungen verwies, beschloß dann der Beundestagsausschuß für Sozialpolitik die - später auchGesetz gewordene - Erstreckung der Ausfallzeiten wenigstens auf die Lehrzeiten; daß damit nicht alle sonstigen Ausbildungsverhältnisse mitumfaßt werden sollten, zeigen zusätzlich die Ausführungen des Berichterstatters (Bericht des Abgeordneten Ollesch zu BT-Drucks IV/ö255 S° 5), in denen die "Lehrzeiten" wiederholt mit "Lehrlingszeiten" gleichgesetzt werden".
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Im Vormerkungsverfahren darf sie nur darüber befinden, ob der behauptete Anrechnungszeittatbestand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist, während über die Anrechenbarkeit (und Bewertung) dieses Tatbestandes einer rentenrechtlichen Zeit erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 SGG; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160; BSGE 31, 226, 230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S. 119; BSGE 56, 151, 152 f.= SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S. 225 ff; BSG SozR § 1259 Nr. 109 S. 294; SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 18. April 1996).

    Bei ihrer isolierten Feststellung ginge es nicht um das "Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses", sondern um die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines günstigeren Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (vgl. BSGE 4, 184, 185 f; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S. 19; BSGE 31, 245, 247; vgl. auch Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S. 2).

    Ein Streit um die Bewertung und Anrechnung von Anrechnungszeittatbeständen ist keine Beitragsstreitigkeit im Sinne dieser Vorschrift (BSG SozR SGG § 55 Nr. 53; BSGE 31, 226, 228; BSG SozR 2200 § 1412 Nr. 3 S. 4; Peters-Sautter-Wolf SGG § 55 Anm. 2 b; schon im Ansatz unzutreffend LSG Niedersachsen Breithaupt 1966, 443, 444).

  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Lehnt der Rentenversicherungsträger - hier: aus rechtlichen Gründen - die Eintragung (Vormerkung) einer Ersatzzeit ab, so kann der Versicherte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verurteilung des Rentenversicherungsträgers zur Vormerkung der Ersatzzeit erheben (Fortführung von BSG 08.07.1970 11 RA 164/67 = BSGE 31, 226).

    Das LSG wertete die Klage gegen den Bescheid vom 4. Februar 1974 - entsprechend BSG 31, 226 ff. - als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; das Rechtsschutzbedürfnis dafür sei durch die inzwischen beim Altersruhegeld möglich gewordene Leistungsklage nicht entfallen.

    In der Deutung dieser Klage ist es der Auffassung des erkennenden Senate im Urteil vom 8. Juli 1970 (BSG 31, 226) gefolgt; der Senat hatte dort eine solche Klage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gewertet; mit ihr erstrebe der Versicherte die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Eintragung der Ersatzzeit in eine Versicherungskarte; diese Eintragung sei ein Verwaltungsakt, mit dem der Versicherungsträger die Ersatzzeiten (Ausfallzeiten) von Versicherten feststelle.

    Für die hierauf vom Versicherungsträger zu treffende Entscheidung gilt § 17 Abs. 3 DEVO, wonach der "Versicherungsverlauf kein die Beteiligten bindender Verwaltungsakt" ist, nicht; vielmehr müssen auch hierfür die vom Senat in BSG 31, 226 entwickelten Grundsätze Anwendung finden.

    Bei den Vormerkungen durch den Rentenversicherungsträger wird jedenfalls, wie der Senat schon in BSG 31, 226, 229 dargelegt hat, nur eine verbindliche Feststellung der Ersatz- und Ausfallzeiten, welche deren rechtliche Würdigung einschließt, den Bedürfnissen der Versicherten und des Versicherungsträgers gerecht.

    Der Senat bleibt daher bei seiner in BSG 31, 226 vertretenen Auffassung.

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Als von § 55 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 2 SGG nicht zugelassene Elementenfeststellungsklage bezweckte sie die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (Urteil des Senats vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 14/96 - in SozVers 1997, 303-308 mit Hinweis auf BSGE 4, 184, 185 f ; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S 19; BSGE 31, 245, 247; sowie Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R

    Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb

    Das SG habe jedoch versäumt, zu prüfen, ob eine Berufsausbildung im weiteren Sinn entsprechend dem Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 (11 RA 164/67 - BSGE 31, 226, 231) vorgelegen habe, die grundsätzlich versicherungspflichtig gewesen sei.

    b) Die Rechtsprechung geht von einem Lehrverhältnis aus, wenn die Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, dem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (stRspr vgl BSG Urteile vom 29. November 1957 - 7 RAr 40/57 - BSGE 6, 147, 151, vom 8. Juli 1970 - 11 RA 164/67 - BSGE 31, 226, 230 f = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO, vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 20/79 - BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53, vom 29. August 1984 - 1 RJ 102/83 - SozR 2200 § 1259 Nr. 87 und vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 73/91 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 58 jeweils mwN).

    Das vom LSG angeführte Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 (11 RA 164/67 - BSGE 31, 226 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO) gibt für eine andere Auffassung nichts her.

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 14/96

    Feststellung der Rechtspflicht zur Anerkennung von Anrechnungszeiten und

    Im Vormerkungsverfahren darf sie nur darüber befinden, ob - wie oben angeführt - der behauptete Anrechnungszeittatbestand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist, während über die Anrechenbarkeit (und Bewertung) dieses Tatbestandes einer rentenrechtlichen Zeit erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 SGG; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160; BSGE 31, 226, 230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119; BSGE 56, 151, 152 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225 ff; BSG SozR § 1259 Nr. 109 S 294; SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 6; Urteil vom 18. April 1996).

    Bei ihrer isolierten Feststellung ginge es nicht um das "Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses", sondern um die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines günstigeren Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (vgl BSGE 4, 184, 185 f; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S 19; BSGE 31, 245, 247; vgl auch Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S 2).

    Ein Streit um die Bewertung und Anrechnung von Anrechnungszeittatbeständen ist keine Beitragsstreitigkeit iS dieser Vorschrift (BSG SozR SGG § 55 Nr. 53; BSGE 31, 226, 228; BSG SozR 2200 § 1412 Nr. 3 S 4; Peters/Sautter/Wolf SGG § 55 Anm 2b; schon im Ansatz unzutreffend LSG Niedersachsen Breithaupt 1966, 443, 444).

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Die Klage richtet sich gegen die Ablehnung des vom Kläger im Verwaltungsverfahren gestellten Antrags und auf Verpflichtung der Beklagten zur Befreiung von Zuzahlungen, also auf die Verurteilung zum Erlaß des beantragten Befreiungsbescheides (vgl. dazu § 61 Abs. 5 SGB V ; Höfler in KassKomm., § 61 SGB V RdNr. 19; Meyer-Ladewig, SGG , Komm, 5. Aufl, § 54 RdNr. 20; s. ferner BSGE 31, 226, 230 = SozR Nr. 1 zu § 1412 Reichsversicherungsordnung [ RVO ] für die Eintragung von Ersatz- und Ausfallzeiten in die Versicherungskarte).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 69/87

    Rentenrechtliche Vormerkung von Zeiten als Lehrzeit und Zeiten der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG liegt eine Lehrzeit vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Berufsausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (BSGE 6, 147, 151; 31, 226, 231 f = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 40 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 22; BSG SozR a.a.O. Nr. 87).

    Nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a AVG auf andere Ausbildungszeiten nicht statthaft, da der Gesetzgeber nur die typische Lehrlingsausbildung erfassen wollte und bewußt davon abgesehen hat, alle zu einem Beitragsausfall führenden Ausbildungszeiten als Ausfallzeiten anzuerkennen (BSGE 31, 226, 231 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift und die gesetzgeberischen Motive bei Erlaß des RVÄndG vom 9. Juni 1965; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 64 mwN).

    Zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Solidargemeinschaft hat der Gesetzgeber deshalb gezielt und abschließend nur bestimmte typische Ausbildungen - und diese auch zumeist nur zeitlich begrenzt - als Ausfallzeiten berücksichtigen wollen (BSGE 31, 226, 231 = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 46 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 22; BSG SozR a.a.O. Nr. 33; BSGE 48, 100, 108 = SozR a.a.O. Nr. 37; BSG SozR a.a.O. Nr. 69; BSG SozR a.a.O. Nr. 75; BSGE 55, 224, 229 = SozR a.a.O. Nr. 77).

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 102/83

    Voraussetzung einer Lehrzeit - Behinderter - Vormerkung einer Ausfallzeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG liegt ein Lehrverhältnis dann vor, wenn eine abhängige Beschäftigung (vgl speziell hierzu BSGE 52, 1 : SozR 2200 5 1259 Nr. 50 S 128) in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (BSGE 6, 1Ä7" 151; 31, 226, 231 f : SozR Nr. 30 zu 5 1259 RVG; BSG SozR Nr no zu @ 1259 RVG; 2200 5 1259 Nr. 22 S 68).

    Das steht einer entsprechenden Anwendung des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr H EVO auf andere als die dort abschließend aufgezählten Ausbildungen entgegen (vgl BSGE 31, 226, 231 : SozR Nr. 30 zu 5 1259 EVO; BSG SozR Nr "6 zu 5 1259 EVO; BSG SozR 2200 5 1259 Nr. 22 S 68 und Nr. 33 S 88; BSGE M8, 100, 103 : SozR aaO Nr. 37 S 99; BSGE H8, 219, 221 : SozR aaO Nr. 42 S 111; BSG SozR aaO Nr. 69 S 190 und Nr. 75 S 202; BSGE 55, 22", 229 : SozR aaO Nr. 77 S 212).

    Dies mag seinen Grund darin haben, daß Lehrzeiten regelmäßig nicht länger als drei Jahre dauern und der Gesetzgeber damit einen Anlaß zur Festlegung einer Höchstgrenze auch im Rahmen des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst a RVG nicht gesehen hat (vgl BSGE 31, 226, 232 : SozR Nr. 30 zu 5 1259 RVO).

  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 40/82

    Ersatzzeit - Beitragszeit - Anspruch auf Vormerkung der Verfolgtenersatzzeit

    Die Feststellung von Ersatzzeiten ist jedenfalls nicht von ihrer Anrechenbarkeit in einem etwaigen späteren Versicherungsfall (vgl 5 1251 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung -RVO-) abhängig (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-: vgl BSGE 31, 226, 229; SozR 2200 5 1251 Nr. 22; BSGE A9, nu : SozR 2200 5 1259 Nr "A).

    Klagen mit dem Antrag, den Versicherungsträger schon vor Eintritt eines Versicherungsfalles zu verurteilen, Ersatz- bzw Ausfallzeiten "anzuerkennen", "vorzumerken", "anzurechnen", "festzustellen", sind vom BSG als Klagen auf Verurteilung des Versicherungsträgers zur Eintragung der Ersatz- bzw Ausfallzeiten in Versicherungskarten behandelt worden (BSGE 23, 89, 92; BSGE 31, 226 : SozR Nr. 1 zu 5 1N12 RVG; BSGE H2, 159, 160 : SozR 2200 $ 1251 Nr. 2H; BSGE MH, 239, 2ü0; us, 219, 220; U9" MM : SozR 2200 5 1259 Nr UN; BSGE 49, 258).

    Die Eintragung von Ersatz- und Ausfallzeiten durch den Versiche- rungsträger ist dagegen ein Verwaltungsakt, mit dem der Versicherungsträger in bindender Weise die Ersatz- und Ausfallzeiten von Versicherten feststellt (BSGE 31, 226, 229).

  • BSG, 19.12.1995 - 4 RA 84/94

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

    Die Vormerkung ist - wie gesagt - ein feststellender Verwaltungsakt, mit dem der Versicherungsträger gesetzliche Tatbestandsmerkmale einer künftigen Leistungsgewährung ausnahmsweise im voraus feststellt (stellvertretend BSGE 31, 226/230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO).

    Mit der Vormerkung (Anerkennung, Feststellung) eines Anrechnungstatbestandes wird dementsprechend noch keine Entscheidung über die spätere Anrechenbarkeit und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten getroffen (vgl BSG, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; Entscheidungen des Senats vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 - S 5 = SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 - S 5 = SozSich 1991, 31 ; BSGE 49, 44/46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S 119; BSGE 42, 159/160; 31, 226/230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO).

  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82

    Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88

    Anspruch auf Nachversicherung beziehungsweise Vormerkung dieses Zeitraums als

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 8/98 R

    Ausbildungsanrechnungszeit wegen Schulbesuch nach Ablegung der Abschlußprüfung

  • LSG Hessen, 23.07.2004 - L 15 RA 545/03

    Anrechnungsfähigkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes der

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

  • BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 18/74

    Altersrugegelderhöhungsanspruch wegen Anrechnung einer Haftzeit als Ersatzzeit -

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 47/93

    Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

  • LSG Bayern, 18.01.2017 - L 19 R 683/14

    Keine Anerkennung fiktiver Pflichtbeitragszeiten für Berufsausbildung

  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93

    Pflicht zur Vergabe einer neuen Versicherungsnummer (VNr) mit geändertem

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 6/83

    Vormerkung einer Ausfallzeit - Ausfallzeittatbestand - Ausbildung -

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

  • LSG Bayern, 22.11.2017 - L 19 R 263/16

    Berufliche Grundausbildung in der DDR

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 6 R 728/07

    Altersrente für langjährig Versicherte; 36 Monate mit Zeiten beruflicher

  • LSG Hessen, 27.10.1998 - L 12 RJ 1462/97

    Landwirtschaftliche Lehrzeit im elterlichen Betrieb als fiktive

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 22 R 743/10

    Anrechnungszeiten; Verzinsung

  • LSG Berlin, 29.07.2004 - L 8 RA 18/01

    Zulässigkeit einer verbindlichen Feststellung von länger als sechs Kalenderjahren

  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87

    Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung -

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79

    Auskunft - Anwartschaft - Altersruhegeld - Wehrmachtbediensteter - Einberufung

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86

    Ersatzzeit - Vormerkung einer Ersatzzeit - Neufeststellung - Rücknahme einer

  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
  • BSG, 19.12.1989 - 1 BA 35/89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anrechnungsfähigkeit von vor

  • SG Oldenburg, 10.12.2012 - S 81 R 637/10

    Anspruch auf Neuberechnung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung weiterer

  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90

    Anrechnung von Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als

  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 79/82

    Versicherungszeit - Anrechnungsfähige Versicherungszeit -

  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 92/78

    Luftwaffenhelfer-Dienst - Ersatzzeit - Vormerkung - Ausfallzeit - Schulausbildung

  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 100/82

    Ersatzzeit - Verfolgungszeit - Anerkennung der Versicherungszeit -

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 59/83

    Beitragsentrichtung - Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung -

  • LSG Niedersachsen, 21.07.1977 - L 10 J 432/77
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 17/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht