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   BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66   

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https://dejure.org/1969,11530
BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66 (https://dejure.org/1969,11530)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1969 - 11 RA 219/66 (https://dejure.org/1969,11530)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 (https://dejure.org/1969,11530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 180
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66
    Das Sozialgericht ver« urteilte die Beklagte, ab 1. Juni 1962 Rente wegen Berufsunfähigkeit zu gewähren" Das Landessozialgericht (LSG) wies die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin, mit der diese Rente wegen Erwerbsunfähigkeit begehrte, zurück, Zur Zurückweisung der Berufung der Beklagten erklärte das LSG, es lege seiner Entscheiu dung die übereinstimmend erhobenen Feststellungen der Gutachter (Psychiater) Dr" W :â- â- â- :t.und Dr" Nr::rxrzu" grunde, die auch die Auswirkungen der Folgen übereinstimmend beurteilten° Danach werde der Gesundheitszustand der Klägerin durch einen neurotischen Beschwerden komplex beeinträchtigt, der zwei Komponenten aufweise: einen neurotischen Kern und eine ihm aufgepfropfte rentenn tendenziöse Kampfhaltung° Die Rechtsprechung des Bundes" sozialgerichts -BSG-(SozR Nr" 11 zu 5 1254 der Reichsversicherungsordnung «RVO- aF, BSG 21, 189) stelle bei ...5.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (vgl dazu BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).
  • LSG Hamburg, 29.04.2014 - L 3 R 139/11
    Denn für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast in gesteigerter Weise (vgl. BSG vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R, vom 1.7.1964 - 11/1 RA 158/61 = BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und BSG vom 21.10.1969 - 11 RA 219/66 = SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Im Ergebnis gilt, dass Versicherte bei allen Krankheiten (bei psychischen wie bei körperlichen) für das Vorliegen der Erkrankung und der daraus resultierenden Leistungseinschränkung objektiv beweisbelastet sind (BSG, Urteile vom 01.07.1964 - 11/1 RA 158/61 -, vom 21.10.1969 - 11 RA 219/66 -, vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/04 -, Juris).

    Soweit das BSG hinsichtlich der Beurteilung psychischer Störungen und ihrer Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit über die bei physischen Erkrankungen weitere Anforderungen gestellt hat (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 01.07.1964 - 11/1 RA 158/61 -, vom 21.10.1969 - 11 RA 219/66 -, vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 -, Juris), war dies zum einen auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Neurosen, bezogen und ist zum anderen vor dem Hintergrund der damals geltenden psychiatrischen Lehrmeinung und Einordnung psychischer Erkrankungen zu sehen.

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