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BSG, 10.05.1977 - 11 RA 8/76 |
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- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus BSG, 10.05.1977 - 11 RA 8/76
An diesen Entscheidungssätzen hat der Große Senat in seinem auf die Vorlagen mehrerer Senats des BSG hin am 40. Dezember 1976 ergangenen Beschluß (GS 2/75, 5/75, 4/75 und 5/76) nur zum Teil festgehalten.
- BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R
Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente …
Wurde zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl Bundessozialgericht Urteil vom 10. Mai 1977 - 11 RA 8/76 - veröffentlicht bei Juris), ist nach jüngerer Rechtsprechung des BSG (…vgl BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 6, 10) zur Feststellung der EU eines halb- bis untervollschichtig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich. - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer verweigerten …
In diesem Zusammenhang wurde zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos geblieben waren (vgl BSG, Urt. v. 10. Mai 1977 - 11 RA 8/76 - veröffentlicht bei Juris). - LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug …
Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
- SG Darmstadt, 27.10.2014 - S 6 R 655/12 In diesem Zusammenhang wurde zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos geblieben waren (vgl. BSG, Urt. v. 10. Mai 1977 11 RA 8/76 - veröffentlicht bei Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 5296/15 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 R 4987/14 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 R 3072/17 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 R 2951/16 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl. BSG 10.05.1977 - 11 RA 8/76 -, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl. zum früheren Recht BSG 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R-, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2016 - L 11 R 4111/15 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 R 4027/16 Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl. BSG 10.05.1977 - 11 RA 8/76 -, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl. zum früheren Recht BSG 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R-, BSGE 95, 112).
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2016 - L 11 R 3430/15
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2016 - L 11 R 339/16