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   BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90   

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BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90 (https://dejure.org/1990,1798)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 11 RAr 141/90 (https://dejure.org/1990,1798)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 (https://dejure.org/1990,1798)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 75
  • NZA 1991, 742
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Im einzelnen seien die Dauer und der Zweck der Abwesenheit, die Art der im anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen (EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).
  • EuGH, 15.12.1976 - 39/76

    Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid / Mouthaan

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat bereits mehrfach entschieden, Art. 71 EWGV 1408/71 wolle sicherstellen, daß dem Arbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden sollen (s SozR 6050 Art. 71 Nr. 1 S 3; Nr. 6 S 15; Nr. 8 S 24; Nr. 10 S 33).
  • EuGH, 11.10.1984 - 128/83

    Guyot

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Unter "zuständigem Mitgliedstaat" versteht diese Vorschrift den Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der Arbeitslose zuletzt beschäftigt war, und der dementsprechend grundsätzlich für die Gewährung von Alg zuständig ist - hier Großbritannien - (vgl ua EuGH 11. Oktober 1984 SozR 6050 Art. 71 Nr. 7 S 20).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 62/83
    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Die Entscheidung des 7. Senats des BSG vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 62/83 -, in der für die Anwendung des Art. 71 Abs. 1 Buchst b Ziff ii EWGV 1408/71 eine Höchstgrenze von vier Monaten als Obergrenze angesehen wurde, steht dem nicht entgegen.
  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 107/87
    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 27. April 1989 - 11/7 RAr 107/87 - dem Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) gemäß Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGVtr) zur Vorabentscheidung folgende Frage vorgelegt: Ist der Begriff "Wohnen" in Art. 71 Abs. 1 Buchst b Ziff II EWG-VO 1408/711 dahin auszulegen, daß er auch erfüllt ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat aufnimmt, die sich auf 2 Studienjahre (ca 21 Monate) erstreckt, diese Beschäftigung im Rahmen eines akademischen Austauschdienstes erfolgt, von vornherein im jeweils üblichen Rahmen befristet ist und nach jeweils etwa 3 Monaten durch längere Ferien von insgesamt jährlich 5 Monaten unterbrochen wird, die der Arbeitnehmer in der in seinem Heimatstaat beibehaltenen Wohnung verbringt?.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-216/89

    Reibold / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
    Der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 13. November 1990 - C-216/89 - entschieden: Für die Anwendung des Art. 71 Abs. 1 Buchst b Ziff II der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sind die Dauer und Kontinuität des Wohnorts bis zur Abwanderung des Arbeitnehmers, die Dauer und der Zweck seiner Abwesenheit, die Art der in dem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen; die vom vorlegenden Gericht angeführten tatsächlichen Umstände zählen zu denen, die bei der Anwendung dieser Kriterien berücksichtigt werden können.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Im Rahmen der Interpretation des Art. 71 EWGV hat das BSG entschieden (BSGE 68, 75 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2), es könne nicht auf den Begriff des Wohnsitzes im deutschen Recht zurückgegriffen werden.
  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 163/14

    Arbeitslosengeld; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Pflichtverletzung des

    Stand 4/15, Mai 2015], § 323 Rdnr. 13, m. w. N.; Schaumberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 323 Rdnr. 21, m. w. N.; so auch zum Widerruf eines Antrages auf Arbeitslosengeld: BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 [83] = SozR 4100 § 100 Nr. 11 = juris Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 R - SozR 3-4100 § 100 Nr. 2 = NJW 2000, 2043 ff. = juris Rdnr. 30).

    Danach bestehen keine Bedenken gegen eine Verschiebung des Datums der Antragstellung bei einem bereits vorliegenden wirksamen, "verführten" Antrag auf Arbeitslosengeld im Wege des Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 R - SozR 3-4100 § 100 Nr. 2 = NJW 2000, 2043 ff. = juris Rdnr. 30).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 20/20

    Arbeitslosengeld - (unechter) Grenzgänger - Beitragsbemessungsgrenze

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris, Rn. 22).

    Unter welchen Voraussetzungen der Staat, an dem der Arbeitnehmer vor Aufnahme seiner Beschäftigung in dem anderen Staat gewohnt hat, im Sinne der VO (EG) 883/2004 weiterhin noch als sein Wohnmitgliedstaat angesehen werden kann und unter welchen Voraussetzungen andererseits der Aufenthalt am Arbeitsort so in den Vordergrund tritt, dass der Beschäftigungsstaat zugleich zum Wohnmitgliedstaat wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 29), kann nicht unter Rückgriff auf den Begriff des Wohnens im Sinne des deutschen Rechts beantwortet werden.

  • LSG Bayern, 09.07.2002 - L 10 AL 384/99

    Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auseinanderfallen von Wohnstaat und

    Allerdings könnte die Klägerin unechte Grenzgängerin (Art. 71 Abs. 1 Buchst b, ii EWGV 1408/71) gewesen sein, wenn sie - obgleich in Österreich beschäftigt - den gewöhnlichen Mittelpunkt ihrer Interessen noch in Deutschland hatte (EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2).

    Hat nämlich ein Arbeitnehmer in einem Mitgliedsstaat einen festen Arbeitsplatz, so wird vermutet, dass er dort auch wohnt (EuGH SozR 3- 6050 Art. 71 Nr. 2 S 7).

    Entscheidend sind letztlich die Umstände des Einzelfalles, zB Aufenthalt der Familie, Absichten des Arbeitnehmers, Umfang der beibehaltenen Bindungen, ohne dass eine Höchstdauer existiert (EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 3; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2; Kretschmer aaO Art. 71 RdNr 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17

    Arbeitslosengeld - unechter Grenzgänger

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris, Rn. 22).

    Angesichts dessen kann offenbleiben, ob schon die Dauer der ausländischen Beschäftigung von 40, 5 Monaten die o.g. Vermutung verstärkt (das BSG hielt bereits eine ausländische Beschäftigungszeit von 21 Monaten für erheblich, vgl. Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 141/90 -, juris, Rn. 30).

  • LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 31/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung nach Art. 71 VO 1408/71 EWG

    Da es sich hier aber um einen Personenkreis handelt, der nicht in kurzen Abständen an seinen Wohnsitz zurückkehrt - wie dies bei Grenzgängern der Fall ist -, sondern sich für die Dauer der Beschäftigung - wenn auch mit Unterbrechungen - im Beschäftigungsstaat aufhält und dort lebt, besteht die Schwierigkeit, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Ort, an dem der Kläger vor Aufnahme seiner Beschäftigung in dem anderen Staat gewohnt hat, im Sinne von Art. 71 VO 1408/71 EWG weiterhin noch als sein Wohnort angesehen werden kann und unter welchen Voraussetzungen andererseits der Aufenthalt am Arbeitsort so in den Vordergrund tritt, dass der Beschäftigungsstaat zugleich zum Wohnstaat wird (vgl. BSG 11. Senat, Urteil vom 12. Dezember 1990, Az. 11 Rar 141/90, SozR 3-6050 Art. 71. Nr. 2).

    Schließlich müssen nach der Rechtsprechung des EuGH die Begriffe des EG-Rechts eigenständig unter Berücksichtigung ihrer Zwecke im Rahmen der Ge-meinschaftsbildung interpretiert werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 a.a.O.).

  • SG Saarbrücken, 13.11.2018 - S 26 AL 668/17

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Nichterfüllung der

    Dabei kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht auf den Begriff des Wohnsitzes im Sinne des deutschen Rechts zurückgegriffen werden, und zwar erstens, weil dort dieser Begriff in verschiedenen Gesetzen je nach ihrem Zweck unterschiedlich zu interpretieren ist, zweitens, weil er auch international in den verschiedenen Rechtssystemen eine unterschiedliche Bedeutung hat (s BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 58 S 117) und drittens, weil nach der Rechtsprechung des EUGH die Begriffe des EG-Rechts eigenständig unter Berücksichtigung ihrer Zwecke im Rahmen der Gemeinschaftsbildung interpretiert werden müssen (BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 141/90 - SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2, BSGE 68, 75-82, juris Rn. 26).

    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der Entscheidung des BSG vom 12.12.1990, 11 Rar 141/90, (vorgehend Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03. Juni 1987 - L 6 Ar 1647/84 -, juris).

  • SG Lüneburg, 26.04.2006 - S 18 AL 101/04
    Danach müssen unmittelbar zuvor Versicherungs- bzw. Beschäfti-gungszeiten nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden seien, nach denen die Leistung beansprucht wird - hier also nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, 11 RAR 141/90).

    Für die Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale und damit für die Anforde-rungen an den Begriff des Wohnens sieht es das BSG in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 1990 ( Az: 11 RAr 141/90) als hilfreich an, an die Unterschiede zwischen Grenzgängern und anderen Auslandsbeschäftigten anzuknüpfen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 201/16

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtzeit -

    Mit anderen Worten steigen die Anforderungen an die Inlandsbindung, je stärker sich der Arbeitnehmer einem ausländischen Arbeitsmarkt zuwendet (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 71 VO [EWG] 1408/71: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990?- 11 RAr 141/90 -, juris Rn. 29; LSG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 2 AL 31/10 -, juris Rn. 22).
  • LSG Sachsen, 12.07.2018 - L 3 AL 76/16

    Höhe eines Arbeitslosengeldanspruchs

    Danach bestehen keine Bedenken gegen eine Verschiebung des Datums der Antragstellung bei einem bereits vorliegenden wirksamen, "verfrühten" Antrag auf Arbeitslosengeld im Wege des Herstellungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 R - SozR 3-4100 § 100 Nr. 2 = NJW 2000, 2043 ff. = juris Rdnr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • BSG, 22.06.2021 - B 11 AL 5/21 B

    Anspruch auf Alg Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 4663/02

    Leistungen des Mitgliedsstaats bei Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers;

  • LSG Sachsen, 16.09.2021 - L 3 AL 147/19
  • SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - L 16 AL 313/06

    Maßgeblicher Wohnort des Wanderarbeitnehmers

  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 34/97

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld - Aufhebung und Zurückverweisung

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 21/90

    Förderung der beruflichen Bildung von Grenzgängern

  • BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90

    Gewährung von Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor

  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 3 AL 70/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2013 - L 7 AL 112/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2010 - L 7/12 AL 17/07
  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 3 AL 161/18
  • SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05

    Gewährung von Arbeitslosengeld nach Einreichung der Bescheinigung E 301 des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 7 AL 76/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2009 - L 18 AL 166/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 171/00
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