Rechtsprechung
   BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5792
BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92 (https://dejure.org/1992,5792)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 11 RAr 15/92 (https://dejure.org/1992,5792)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 (https://dejure.org/1992,5792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während einer Teilnahme an einem Informatikkurs für Mediziner - Anforderungen an das Zurverfügungstehen gegenüber der Arbeitsvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, muß die objektive Verfügbarkeit iS der unverzögerten Erreichbarkeit des Arbeitslosen sowie seiner Fähigkeit, Arbeitsangeboten ohne Zeitverlust Folge zu leisten, im Verhältnis zu dem Arbeitsamt gegeben sein, bei dem der Leistungsantrag rechtmäßig gestellt worden ist, solange nicht ein anderes Arbeitsamt dafür zuständig geworden ist (vgl BSGE 58, 104, 107 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es für die objektive Verfügbarkeit nicht darauf an, ob das Arbeitsamt dem Kläger im streitigen Zeitraum tatsächlich Vermittlungsangebote unterbreitet hat (BSGE 58, 104, 106 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 -).

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob ein Herstellungsanspruch überhaupt in Frage kommt, soweit es um die objektive Verfügbarkeit eines Arbeitslosen geht (vgl BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; 66, 258, 265).

    Fehlen mithin für den streitigen Zeitraum auch gegenüber dem Arbeitsamt Wiesbaden die Voraussetzungen für die objektive Verfügbarkeit des Klägers und lassen sich diese ebenfalls nicht durch eine rechtlich zulässige Amtshandlung der Beklagten nachträglich herstellen, ist die Frage einer nachträglichen Begründung der Zuständigkeit des Arbeitsamtes Wiesbaden im Wege der zulässigen Herstellung ohne Belang für den Klaganspruch (vgl BSGE 58, 104, 110) [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83].

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, muß die objektive Verfügbarkeit iS der unverzögerten Erreichbarkeit des Arbeitslosen sowie seiner Fähigkeit, Arbeitsangeboten ohne Zeitverlust Folge zu leisten, im Verhältnis zu dem Arbeitsamt gegeben sein, bei dem der Leistungsantrag rechtmäßig gestellt worden ist, solange nicht ein anderes Arbeitsamt dafür zuständig geworden ist (vgl BSGE 58, 104, 107 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn die aktuelle Verfügbarkeit des Arbeitslosen muß an jedem Tag, für den Alhi erbracht werden soll, vorhanden sein (BSGE 62, 163, 170 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 4100 § 103 Nr. 39).

    Das Gebot der Verfügbarkeit verlangt von dem Arbeitslosen nicht, sich etwa den ganzen Tag über in seiner Wohnung aufzuhalten, um dort betätigungslos auf Arbeitsangebote zu warten (vgl BSGE 62, 172 [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 15/86]; SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, muß die objektive Verfügbarkeit iS der unverzögerten Erreichbarkeit des Arbeitslosen sowie seiner Fähigkeit, Arbeitsangeboten ohne Zeitverlust Folge zu leisten, im Verhältnis zu dem Arbeitsamt gegeben sein, bei dem der Leistungsantrag rechtmäßig gestellt worden ist, solange nicht ein anderes Arbeitsamt dafür zuständig geworden ist (vgl BSGE 58, 104, 107 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es für die objektive Verfügbarkeit nicht darauf an, ob das Arbeitsamt dem Kläger im streitigen Zeitraum tatsächlich Vermittlungsangebote unterbreitet hat (BSGE 58, 104, 106 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83]; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 -).

    Zu einer Beratung von Amts wegen anläßlich einer Arbeitslosmeldung ist die BA nur verpflichtet, soweit Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (BSGE 60, 79, 86 mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 -).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Hierzu war die BA auch befugt; denn durch § 103 Abs. 5 Satz 1 AFG hat der Gesetzgeber ihr die Aufgabe übertragen, durch Anordnung Näheres über die Pflichten des Arbeitslosen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu bestimmen (BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] mwN).

    Denn danach muß der Arbeitslose unter der von ihm dem Arbeitsamt benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] mwN).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Denn bei einem Erstattungsanspruch gem § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X), der dem Sozialhilfeträger gegen die BA zustehen könnte, handelt es sich nicht um einen von der Rechtsposition des Versicherten abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nicht zur notwendigen Beiladung führt (BSGE 61, 66, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; SozR 1500 § 45 Nr. 61; BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ebenso kann offenbleiben, ob der Kläger in der Lage gewesen wäre, zusätzlich zu der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme eine längere als kurzzeitige zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, und ob - bei Vorhandensein entsprechender Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - hinsichtlich der unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten möglichen wöchentlichen Gesamtarbeitszeit bestimmte Grenzen zu ziehen sind (vgl dazu BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Denn bei einem Erstattungsanspruch gem § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X), der dem Sozialhilfeträger gegen die BA zustehen könnte, handelt es sich nicht um einen von der Rechtsposition des Versicherten abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nicht zur notwendigen Beiladung führt (BSGE 61, 66, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; SozR 1500 § 45 Nr. 61; BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Zu einer Beratung von Amts wegen anläßlich einer Arbeitslosmeldung ist die BA nur verpflichtet, soweit Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (BSGE 60, 79, 86 mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 65/91 -).
  • BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87

    Witwerrente - Tod - Ehefrau - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Denn die aktuelle Verfügbarkeit des Arbeitslosen muß an jedem Tag, für den Alhi erbracht werden soll, vorhanden sein (BSGE 62, 163, 170 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 4100 § 103 Nr. 39).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Das Gebot der Verfügbarkeit verlangt von dem Arbeitslosen nicht, sich etwa den ganzen Tag über in seiner Wohnung aufzuhalten, um dort betätigungslos auf Arbeitsangebote zu warten (vgl BSGE 62, 172 [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 15/86]; SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
    Insoweit wird auch durch das Erfordernis, für das zuständige Arbeitsamt zur Zeit des Eingangs der regulären Briefpost erreichbar zu sein, das Recht auf Freizügigkeit nicht berührt (BSGE aaO unter Hinweis auf Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 -).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht