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   BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96   

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BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96 (https://dejure.org/1996,6844)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1996 - 11 RAr 27/96 (https://dejure.org/1996,6844)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 (https://dejure.org/1996,6844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Berücksichtigung von Gesetzesänderungen, die nach Bewilligung der Leistung in Kraft getreten sind - Rechtmäßigkeit der Erhöhung von Versicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Sie gehen als Spezialtatbestände den allgemeinen Vorschriften über die Änderung bindender Verwaltungsakte (§§ 44 ff SGB X) vor (BSGE 76, 162, 173 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

    Von diesen Grundsätzen ist der Senat bereits für die das Arbeitslosengeld betreffenden Regelungen des 1. SKWPG ausgegangen (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12 mwN).

    Wegen der Gründe im einzelnen, die den Eingriff in die zuerkannte Rechtsposition verfassungsrechtlich rechtfertigen, wird auf die erwähnte Rechtsprechung des BSG, die der Klägerin im Prozeßkostenhilfeverfahren zugänglich gemacht worden ist (BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12), Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es sich bei der Minderung des Zahlbetrages durch Erhöhung von gesetzlichen Abzügen um eine Folge des gesetzlichen Bemessungssystems handelt (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Sie gehen als Spezialtatbestände den allgemeinen Vorschriften über die Änderung bindender Verwaltungsakte (§§ 44 ff SGB X) vor (BSGE 76, 162, 173 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

    Wegen der Gründe im einzelnen, die den Eingriff in die zuerkannte Rechtsposition verfassungsrechtlich rechtfertigen, wird auf die erwähnte Rechtsprechung des BSG, die der Klägerin im Prozeßkostenhilfeverfahren zugänglich gemacht worden ist (BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12), Bezug genommen.

    Die Frage nach differenzierenden Übergangsvorschriften, die das BSG für die Bemessung des Unterhaltsgeldes bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung aufgeworfen hat (BSGE 76, 162, 177 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), stellt sich bei Bezug von Alhi nicht.

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Ob für die Zeit ab 26. Oktober 1994 erlassene Bewilligungsbescheide nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden sind, kann hier dahinstehen, denn eine Verletzung dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift ist nur auf Rüge zu berücksichtigen (BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5 mwN).

    Das LSG hat gemeint, die Berufung betreffe wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr, ohne Bezugszeiten nach dem 25. Oktober 1994 einzubeziehen (§ 106 Abs. 1 SGG; vgl dazu: BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5 mwN), weil der Anspruch auf Alhi zeitlich unbegrenzt sei.

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Für die Bindungswirkung des durch die Klagabweisung bestätigten Änderungsbescheides der BA ist es unerheblich, ob die Berufung der Klägerin unzulässig oder unbegründet ist (in diesem Sinne bereits BSG SozR 4100 § 41 Nr. 47 mwN).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Das war auch nicht begründungsbedürftig, denn es handelte sich insoweit um eine Gestaltung des Verwaltungsverfahrens, nicht aber eine Entscheidung in der Sache (Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl, 1990, § 28 RdNr 37; vgl ferner: BSGE 69, 247, 249 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 mwN).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Vielmehr kommt es insoweit auf eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an dem Erlaß der Regelung und dem Schutz des Vertrauens Betroffener auf den Fortbestand des geltenden Rechts an (BVerfGE 72, 141, 154 f mwN).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Für die Alhi kann nichts anderes gelten (so für Regelungen ab 1. Januar 1995: BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 4).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Eingriff zum Erreichen des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
    Der Senat ist an einer Sachentscheidung nicht durch in die Revisionsinstanz fortwirkende Verfahrensmängel gehindert, die von Amts wegen zu beachten und unabhängig von den tatsächlichen Feststellungen des LSG zu prüfen sind (BSGE 77, 48, 49 [BSG 09.11.1995 - 11 RAr 27/95] = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96

    Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der

    Dies ist der Fall, wenn der Eingriff zur Erreichung des angestrebten im öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (vgl insoweit zu Art. 14 GG: BVerfGE 76, 220, 242 ff; BSG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht, und 6. März 1997 - 7 RAr 42/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (vgl dazu BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 66/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und bei der Alhi (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen.

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (vgl dazu BSGE 76, 162, 173 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG-Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 203 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13) und bei der Alhi (BSG-Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen.
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des

    Dies ist der Fall, wenn der Eingriff zur Erreichung des angestrebten im öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (vgl insoweit zu Art. 14 GG: BVerfGE 76, 220, 242 ff; BSG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht, und 6. März 1997 - 7 RAr 42/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (vgl dazu BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 66/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und bei der Alhi (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen.

  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

    Die Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung der Nettolohnersatzquote (1994) sowie Einführung der Pflegeversicherung und des Solidaritätszuschlags (1995) ist auch in dieser Kumulierung verfassungsgemäß (Urteile des BSG vom 31.10.1996, Az.: 11 RAr 27/96 bzw. 08.02.1996, Az.: 11 RAr 63/95 in Fortführung des Urteils vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 73/99 R

    Bedarfsprüfung bei Berufsausbildungsbeihilfe, Klagebefugnis des

    Durch einen Ausspruch des Senats in der Sache werden prozessuale Rechte der Beteiligten nicht beeinträchtigt, denn für die Bindungswirkung der durch Klagabweisung bestätigten Ablehnungsbescheide der BA ist es unerheblich, ob die Klage unzulässig oder unbegründet ist (in diesem Sinne bereits BSG SozR 4100 § 41 Nr. 47 mwN; Urteile des Senats vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 - und vom 18. September 1997 - 11 RAr 23/97 -).
  • LSG Hamburg, 29.10.2009 - L 5 AL 88/03

    Notwendigkeit des Nachweises täglicher Erreichbarkeit per Briefpost für einen

    Die Absenkung der Nettolohnersatzquote ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1996 - 11 RAr 27/96; Niesel, AFG, 2. Auflage, § 136 Rdn. 3).
  • LSG Bayern, 30.10.2003 - L 8 AL 100/03

    Rechtmäßigkeit der Abtrennung von Teilen des Verfahrens; Zulässigkeit der

    Mit Urteil vom 31.10.1996, 11 RAr 27/96, habe das BSG den Abzug von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen bestätigt, mit Urteil vom 26.07.1994, 11 RAr 103/91 auch den fiktiven Kirchensteuerabzug für Arbeitslose, die keiner Kirche angehörten.
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 23/97

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe während des Bezuges von Bundeserziehungsgeld -

    Für die Bindungswirkung der durch die Klagabweisung bestätigten Ablehnungsbescheide der BA ist es unerheblich, ob die Klage unzulässig oder unbegründet ist (in diesem Sinne bereits BSG SozR 4100 § 41 Nr. 47 mwN; Urteil des Senats vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen die

    Mit dem Änderungsbescheid hat die Beklagte ihre Anhörungspflicht nach § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren (SGB X) schon nicht im Hinblick auf Abs. 2 Nr. 4 dieser Norm verletzt (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 28), so daß dahinstehen kann, ob auch Abs. 2 Nr. 3 dieser Norm tragen könnte (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 - unveröffentlicht).
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