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   BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89   

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https://dejure.org/1989,608
BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89 (https://dejure.org/1989,608)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1989 - 11 RAr 39/89 (https://dejure.org/1989,608)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1989 - 11 RAr 39/89 (https://dejure.org/1989,608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alleingesellschafter - GmbH - Beschäftigung - Rücknahme - Verwaltungsakt - Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH, Ermessensausübung bei Rücknahme eines Verwaltungsaktes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 69
  • BB 1990, 783
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 178/64

    GbR-Gesellschafter - Gesellschaftsverhältnis - Beschäftigungsverhältnis eines

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Zum Tatbestand der untergeordneten Arbeit hat der 2. Senat des BSG angenommen, an den Verhältnissen, unter denen der damalige Kläger in der von einer GdbR betriebenen Dachschiefergrube beschäftigt gewesen sei, habe sich nichts dadurch geändert, daß er den Geschäftsanteil seines Vaters geerbt und zu 3/16 Gesellschafter der GdbR geworden sei (BSGE 25, 51).

    Dabei kann dahinstehen, ob die damalige Feststellung, mangels besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag habe die Führung der Geschäfte der Gesellschaft den Gesellschaftern gemeinschaftlich zugestanden (§ 709 BGB), so daß es für jedes Geschäft auch der Zustimmung des Klägers bedurfte (BSGE 25, 51, 54), als Anerkennung eines beherrschenden Einflusses im Sinne einer Sperrminorität zu verstehen ist.

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 70/82

    GmbH-Beteiligung - Geschäftsführender Komplementär - Abhängige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Mit der vom Senat zugelassenen Revision verweist die Beklagte auf das Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. März 1984 (SozR 4100 § 168 Nr. 16), wonach für Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH verfügen, grundsätzlich die Möglichkeit einer abhängigen Beschäftigung zu verneinen sei.

    Keiner Entscheidung bedarf es, ob zwischen den vorgenannten Urteilen des 2. und 12. Senats einerseits und dem von der Beklagten angeführten Urteil des 7. Senats vom 20. März 1984 (SozR 4100 § 168 Nr. 16) andererseits ein Widerspruch besteht.

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Die Jahresfrist beginnt in derartigen Fällen nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem die Beklagte vom Erfordernis der Ermessensausübung Kenntnis erhält, und der wegen fehlender Ermessensausübung aufgehobene Rücknahmebescheid hat für einen weiteren Rücknahmebescheid weder die Jahresfrist gewahrt noch unterbrochen, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 - ausgeführt hat.
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Dabei wurde ein die Abhängigkeit ausschließender beherrschender Einfluß auch anerkannt, wenn einem Minderheitsgesellschafter als Geschäftsführer tatsächlich in der Gesellschaft mehr Gewicht zukam, als der Gesellschaftsvertrag und der Anstellungsvertrag vorsahen (BSG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - BB 1987, 406 = Die Beiträge 1987, 17).
  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Nach Ablauf der Jahresfrist ist die gerichtli- che Aufhebung des Rücknahmebescheides allein wegen fehlender Ermessensausübung ohne Klärung des Vertrauensschutzes zulässig (vgl hierzu Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 23/87

    Gesellschafter - Beschäftigung - Haftung

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Ein abweichender Rechtssatz ist auch den Urteilen des 12. Senats vom 20. Juli 1988 (SozR 7610 § 705 Nr. 3) und vom 5. Mai 1988 (SozR 2400 § 2 Nr. 25) nicht zu entnehmen.
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Nach herrschender Meinung ist dieser Eingriff in das Ermessen der Verwaltung gestellt (BSG st Rspr, nunmehr auch des 9. Senats - SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8 in Abkehr von BSGE 60, 147 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 -).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    In derartigen Fällen hat die Rechtsprechung auch bisher Darlegungen zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Ermessensausübung nicht genügen lassen (BSGE 59, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; SozR 1300 § 45 Nr. 26).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Nach herrschender Meinung ist dieser Eingriff in das Ermessen der Verwaltung gestellt (BSG st Rspr, nunmehr auch des 9. Senats - SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8 in Abkehr von BSGE 60, 147 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 -).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
    Soweit der 2. Senat hinsichtlich der Geschäftsführertätigkeit die Unternehmereigenschaft des Kapitalinhabers auch für den Fall verneint hat, daß dieser das gesamte Kapital einer juristischen Person in der Hand hat (BSGE 23, 83, 85), wird ausdrücklich klargestellt, daß die Versicherung nach § 537 Nr. 10 RVO aF auch die Tätigkeit aufgrund einer länger dauernden vertraglichen Verpflichtung erfasse, die mangels persönlicher Abhängigkeit kein Beschäftigungsverhältnis darstelle (aaO 86).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Der Kläger hatte auch weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, wie ein beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl hierzu allgemein zB BSGE 66, 69 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S 13 f; aus jüngerer Zeit BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 28 und SozR 4-2400 § 7 Nr. 8 RdNr 15, jeweils mwN) .
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung ist dabei, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl hierzu allgemein zB BSGE 66, 69; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S 13 f; aus jüngerer Zeit BSG [12. Senat] SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 28 und [11a. Senat] SozR 4-2400 § 7 Nr. 8 RdNr 15, jeweils mwN; zuletzt BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 25).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Der Kläger hatte auch weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, wie ein beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl hierzu allgemein zB BSGE 66, 69 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S 13 f; aus jüngerer Zeit BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 28 und SozR 4-2400 § 7 Nr. 8 RdNr 15, jeweils mwN) .
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