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   BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94   

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https://dejure.org/1995,16708
BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94 (https://dejure.org/1995,16708)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 11 RAr 39/94 (https://dejure.org/1995,16708)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 11 RAr 39/94 (https://dejure.org/1995,16708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an das Vorleigen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94
    Das trifft für Ansprüche auf Alg auch dann zu, wenn eine Sperrzeit streitig ist (vgl BSGE 66, 94 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE GrS 18, 266).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Nicht zu entscheiden ist schließlich über die Kausalität bzw - alternativ oder kumulativ - über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Abschluß eines Aufhebungsvertrags nach bereits erfolgter Kündigung zum selben Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (Kausalität wurde für den Fall eines erst nach eingetretener Arbeitslosigkeit abgeschlossenen Aufhebungsvertrages abgelehnt im Urteil des BSG vom 23. Mai 1995 - 11 RAr 39/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Diese Ausführungen sind zu unspezifiziert, um beurteilen zu können, ob der auf den Kläger ausgeübte psychische Druck dergestalt war, dass ihm eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war, bzw ob das Vertrauensverhältnis derart gestört war, dass keine zumutbare gemeinsame Basis für eine weitere Zusammenarbeit mehr vorlag (vgl zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 39/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme eines Sperrzeitbescheides wegen Unrichtigkeit des

    Entscheidend ist danach, ob der Kläger durch arbeitsvertragswidriges Verhalten die zur Arbeitslosigkeit führende Kündigung zu verantworten hat (vgl Urteil des Senats vom 23. März 1995, 11 RAr 39/94, mwN).
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