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   BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96   

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BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96 (https://dejure.org/1997,1934)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1997 - 11 RAr 45/96 (https://dejure.org/1997,1934)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 45/96 (https://dejure.org/1997,1934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Steuerfreibetrages für Schwerbehinderte im Bemessungsentgelt; Gewöhnlich beim Arbeitnehmer anfallende Abzüge; Verletzung des Gleichheitssatzes; Erheblicher Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Pauschalierung und Typisierung; Benachteiligungsverbot; ...

  • Judicialis

    AFG § 136 iVm § 111 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 182
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Demzufolge werden - wie der Senat bereits ausgeführt hat (BSGE 79, 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14) - bei einem Arbeitslosen die steuerlichen Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) nicht berücksichtigt.

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN; BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Gleichermaßen verletzt - wie der Senat 1996 dargelegt hat die Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge des Steuerrechts (§ 32 Abs. 6 EStG) bei der Bestimmung des für die Höhe des Alg und der Alhi maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts (§ 111 Abs. 2 AFG) nicht Art. 3 Abs. 1 GG (vgl BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Wie das BVerfG und das BSG wiederholt entschieden haben, hat der Gesetzgeber gerade im Bereich der Alg- bzw Alhi-Bemessung einen erheblichen Gestaltungsspielraum zur Pauschalierung und Typisierung (vgl BVerfGE aaO sowie BSGE 79, 14, 20 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87

    Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Dies hat der Senat bereits 1989 entschieden (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10).

    Auf die (geringe) Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Nettoentgelt und Alhi bzw Alg, auf die der Senat 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) abgehoben hat, kommt es deshalb letztlich nicht an.

    Hierauf hat der Senat bereits 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) hingewiesen.

    Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß - wie bereits 1989 (BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) angesprochen - unterschiedliche Differenzen zwischen bisherigem Nettoarbeitsentgelt und Alhi bzw Alg zu einem besonderen wirtschaftlichen Druck auf den Schwerbehinderten führen können, alsbald auch eine dem Berufs- oder Arbeitsplatzwunsch nicht entsprechende Arbeit aufzunehmen.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN; BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).

    Wie das BVerfG ausgeführt hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen dieses Systems ein gesetzlicher Abzug, der "gewöhnlich" (dh bei der Mehrzahl der Arbeitnehmer) anfällt, in die Berechnung des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts auch bei solchen Arbeitslosen einfließt, die nach ihren individuellen Gegebenheiten (hier: Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Kirche) keinen entsprechenden Abzug vom Bruttolohn hätten, falls sie in einem Arbeitsverhältnis stünden (BVerfGE 90, 226, 237 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).

  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Diese Grenzen liegen dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4 mwN).

    Es ist vielmehr grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (vgl BVerfGE 90, 236, 239 = SozR 3-4100 § 1 11 Nr. 4, stRspr).

  • BSG, 09.02.1961 - 5 RKn 56/59

    Gewährung der Knappschaftsrente - Einfluß finanzieller, auf Grund der

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält die allgemeine Weisung an den Gesetzgeber, "Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden" zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135, 18, 38, 46).
  • BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes im Hinblick auf den

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    So wird die Vorschrift auch in der Literatur verstanden (vgl BSG-Urteil vom 24. April 1996 - 5 RJ 34/95 - unter Verweis auf BAG DB 1996, 580, 581; Maunz/Dürig/Scholz, Kommentar zum GG, Art. 3 RdNr 174, 175; Bonner Kommentar, GG Art. 3 RdNr 874, 884).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
    So wird die Vorschrift auch in der Literatur verstanden (vgl BSG-Urteil vom 24. April 1996 - 5 RJ 34/95 - unter Verweis auf BAG DB 1996, 580, 581; Maunz/Dürig/Scholz, Kommentar zum GG, Art. 3 RdNr 174, 175; Bonner Kommentar, GG Art. 3 RdNr 874, 884).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

  • BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 96/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Höhe

    In einer weiteren, ebenfalls bereits vom LSG zitierten, Entscheidung hat das BSG zu § 136 Abs. 1 SGB III aF ausdrücklich klargestellt, dass mit der dortigen Formulierung "gesetzliche Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen", die Abzüge, die bei der "Mehrzahl" der Arbeitnehmer anfallen, gemeint sind (BSG Urteil vom 24.7.1997 - 11 RAr 45/96 - SozR 3-4100 § 136 Nr. 7 S 36) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 6 AL 63/05

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Insoweit werde auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Juli 1997 -11 RAr 45/96- in SozR 3-4100 § 136 Nr. 7) verwiesen, der sich das Gericht anschließe.
  • LSG Berlin, 12.01.2005 - L 6 AL 13/04

    Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit werde auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Juli 1997 -11 RAr 45/96- in SozR 3-4100 § 136 Nr. 7) verwiesen, der sich das Gericht anschließe.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2002 - L 12 AL 3040/00
    Individuelle Freibeträge oder sonstige Steuervergünstigungen bleiben unberücksichtigt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 30.10.2003 - L 8 AL 100/03

    Rechtmäßigkeit der Abtrennung von Teilen des Verfahrens; Zulässigkeit der

    Bereits mit Urteil vom 24.07.1997, 11 RAr 45/96, habe das BSG bestätigt, dass für Schwerbehinderte kein höheres Alg aufgrund des Steuerfreibetrages zu leisten sei; insbesondere sei eine Verurteilung der Beklagten, die Geltendmachung dieser Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärungen zu ermöglichen, nicht möglich.
  • LSG Hamburg, 16.12.1997 - V ARBf 15/96

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - ergänzende Leistung - Übernahme

    Bei der Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 S 2 GG handelt es sich um ein Benachteiligungsverbot, nicht aber um eine Verpflichtung des Gesetzgebers zu einem bestimmten begünstigenden Handeln (vgl BSG vom 24.7.1997 - 11 RAr 45/96 = SozR 3- 4100 § 136 Nr. 7) .
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