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   BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95   

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https://dejure.org/1995,465
BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95 (https://dejure.org/1995,465)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1995 - 11 RAr 51/95 (https://dejure.org/1995,465)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 (https://dejure.org/1995,465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 677
  • MDR 1996, 633
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Ein erheblicher Grund für die Terminsverlegung eröffnet nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG NJW 1992, 1190; BVerwG NJW 1995, 1441 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Das allgemeine Prozeßgrundrecht auf faires Verfahren verlangt ua Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in konkreter Situation (zB; BVerfGE 78, 123, 126).
  • BSG, 19.12.1991 - 4 RA 88/90

    Ortsabwesenheit - Zustellung - Rechtliches Gehör - Terminsladung

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Ein erheblicher Grund für die Terminsverlegung eröffnet nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG NJW 1992, 1190; BVerwG NJW 1995, 1441 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz wird verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel stehen (zB: BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff).
  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Das SG hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, dem Kläger Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu gewähren, obwohl Leistungen erst in Betracht kommen, wenn der Kläger an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt Das LSG wird daher zunächst auf einen sachdienlichen Antrag hinzuwirken haben (vgl dazu BSGE 74, 247, 248 f = SozR 3-4100 § 56 Nr. 14).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Allerdings gehört zur Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs außer den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) in der Regel auch die Angabe, welches Vorbringen durch das beanstandete Verfahren verhindert worden ist (BSGE 69, 280, 234 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 mwN).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Da in solchen Fällen ein dem Zivilprozeß vergleichbares Beschleunigungsbedürfnis nicht durchweg anzuerkennen ist, erscheint eine "funktionsdifferente Auslegung" (vgl zB BSGE 73, 126, 128 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 mwN) im sozialgerichtlichen Verfahren geboten.
  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    halte den Kläger nicht für "berufsunfähig", veranlaßt zu dem Hinweis, daß Rehabilitation den Eintritt eines solchen Versicherungsfalls gerade nicht voraussetzt (BSGE 28, 18, 20 = SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO; BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6).
  • BSG, 29.02.1968 - 4 RJ 423/66

    Die MdE muß sich nur auf den bisherigen Beruf des Versicherten beziehen

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    halte den Kläger nicht für "berufsunfähig", veranlaßt zu dem Hinweis, daß Rehabilitation den Eintritt eines solchen Versicherungsfalls gerade nicht voraussetzt (BSGE 28, 18, 20 = SozR Nr. 4 zu § 1236 RVO; BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
    Außerdem ergibt der Hinweis auf den schon schriftsätzlich angekündigten Beweisantrag, daß er durch die Verfahrensweise des LSG gehindert worden ist, diesen - schon verfahrensrechtlich bedeutsamen Antrag (vgl § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG; dazu: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) - in der mündlichen Verhandlung zu stellen.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    Das Gericht ist aber jedenfalls dann verpflichtet, dem Antrag stattzugeben, wenn die Wahrung des rechtlichen Gehörs die Terminsverlegung gebietet (so BGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - II ZR 233/09, NJW 2010, 2440 Rn. 9; BVerwG, NJW 1995, 1441; BSG, NJW 1992, 1190 f.; für generelle Verlegungspflicht bei Vorliegen eines erheblichen Grundes BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 31; Urteil vom 24. Januar 2019 - VII ZR 123/18, NJW-RR 2019, 695 Rn. 22; BSG, NJW 1996, 677, 678; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 227 ZPO Rn. 5; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 227 Rn. 8a; PG/Kazele, ZPO, 11. Aufl., § 227 Rn. 4; kritisch dazu Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 227 Rn. 4 unter Hinweis auf die uneinheitliche Rechtsprechung).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

    Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

    Ausnahmsweise kann auch ein später anberaumter Termin Vorrang vor einem früher bestimmten Termin genießen (vgl. BeckOK-ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2023, § 227 Rn. 12.10; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 227 Rn. 5), etwa wenn ein Verhandlungstermin bereits verlegt worden ist (vgl. BVerfG, aaO Rn. 12), prozessuale Gründe die Durchführung dieses Termins gebieten (vgl. BSG, NJW 1996, 677, 678 [zu § 229 StPO]), es sich um einen Termin zur Durchführung einer aufwendigen Beweisaufnahme (vgl. Musielak/Voit/Stadler, aaO) oder ein besonders eilbedürftiges Verfahren handelt (§ 227 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 ZPO; vgl. Musielak/Voit/Stadler, aaO).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Liegt ein erheblicher Grund für die beantragte Terminsänderung vor, eröffnet dies nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsänderung (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 - NJW 1996, 677, 678).

    Ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung kann in einer Terminskollision bei dem Prozessbevollmächtigten einer Partei bestehen (BSG, Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 - aaO), somit auch in der Verhinderung eines Rechtsanwalts wegen der Verpflichtung, zur Zeit des anberaumten Verhandlungstermins Unterricht für Rechtsreferendare im Rahmen der Juristenausbildung zu erteilen.

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