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   BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94   

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https://dejure.org/1995,1648
BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94 (https://dejure.org/1995,1648)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1995 - 11 RAr 57/94 (https://dejure.org/1995,1648)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 57/94 (https://dejure.org/1995,1648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung der Prozeßunfähigkeit - Genehmigung von Verfahrenshandlungen - Förderung Schwerbehinderter im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte - Maßstab für die Werkstattfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Prozeßunfähigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßunfähigkeit Schwerbehinderter, Förderung, Werkstattfähigkeit, besonderer Verteter, Einheit des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten, Leistungsantrag als genehmigte Verfahrenshandlung, Förderung Schwerbehinderter im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstätte für Behinderte, Werkstattfähigkeit von Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 178
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
    2.3 Da die Klägerin sich gegen die Bescheide der BA wendet, mit denen über Förderungsleistungen während Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich eines bestimmten Maßnahmeträgers ablehnend entschieden worden ist, ist die von ihr erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage die gegebene Klageart (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

    Ein Förderungsanspruch der Klägerin gegen die BA kann damit nur gegeben sein, wenn der Träger der angestrebten Maßnahme bereit ist, den Behinderten in den Arbeitstrainingsbereich aufzunehmen (für die Bestimmung der richtigen Klageart knüpft BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 an die Leistungsbereitschaft eines bestimmten Maßnahmeträgers an).

    Der Gesetzgeber wollte damit "eine einheitliche Konzeption der WfB für alle Gesetze entwickeln" (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 mit Hinweis auf BT-Drucks 7/1515 S 7 f).

    Die Verweisung des Gesetzestextes auf § 52 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) aF beruht darauf, daß der Gesetzgeber versäumt hat, den Gesetzestext an die Bekanntmachung des Schwerbehindertengesetz (SchwbG) vom 26. August 1986 (BGBl I 1421) redaktionell anzupassen (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

    Eine solche Arbeitsleistung ist ausreichend, ohne daß es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis iS betriebswirtschaftlicher Erwägungen ankommt (BSG SozR 4100 § 58 Nr. 14; BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

  • BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74

    Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
    Für eine Anfechtungsklage hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dies ausgesprochen, weil die Heilung von Verfahrensmängeln im gerichtlichen Verfahren andernfalls ohne praktische Auswirkung bliebe (BVerwG ZBR 1978, 376, 377).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
    Vielmehr erfordert es die Rechtssicherheit, die Prozeßführung als "einheitliches Ganzes" zu behandeln (BGHZ 92, 137, 140 ff mwN).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
    In die Revisionsinstanz fortwirkende Sachentscheidungsvoraussetzungen wie die Prozeßfähigkeit der Klägerin hat der Senat einschließlich der festzustellenden Tatsachen von Amts wegen zu prüfen (BSGE 67, 190 f = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 24/93

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 24/93 - herausgestellt, daß die Entscheidung über den Förderungsanspruch allein der BA als Sozialleistungsträger zustehe.
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Das ist auch vom Revisionsgericht bei der Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen zu beachten (vgl nur BSG vom 29.6.1995 - 11 RAr 57/94 - BSGE 76, 178, 180 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7 S 30; zur Auslegung von Verwaltungsakten durch das BSG im Übrigen vgl letztens nur BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 19 RdNr 24 mwN) .
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Ihr Vater ist im Revisionsverfahren auf entsprechenden Hinweis des Senats mit in das Verfahren eingetreten, hat die dem Anwalt ausgestellte Prozessvollmacht bestätigt und die bisherigen Verfahrenshandlungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren genehmigt (vgl zu dieser Möglichkeit BSGE 76, 178, 181 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Der Mangel der Prozessunfähigkeit kann grundsätzlich auch noch im Revisionsverfahren mit Wirkung für die Vorinstanzen geheilt werden (vgl BSGE 76, 178, 181 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7 S 30 f; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 71 RdNr 8e).
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