Rechtsprechung
   BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einbeziehung schwerbehinderter Arbeitgeber bei der Berechnung der Pflicht-Arbeitsplätze für Schwerbehinderte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 9 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz - Verfassungsmäßigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 3288 (Ls.)
  • MDR 1993, 456
  • DB 1993, 489
  • NZA 1993, 432 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92  
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  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01  

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    Dies kann in dem aufgezeigten Rahmen revisionsgerichtlicher Überprüfung nicht beanstandet werden.Dabei kann offen bleiben, ob eine persönliche Abhängigkeit Weisungsgebundenheit des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber voraussetzt oder "in Grenzfällen auch allein durch die Eingliederung in einen Betrieb gekennzeichnet sein kann" (so BSG, Urteil vom 27. September 1972 - 12/3 RK 31/71 - SozR Nr. 7 zu § 2 AVG; Urteil vom 22. August 1973, a.a.O.; vgl. demgegenüber aber Urteil vom 8. August 1990, a.a.O.; Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2); denn der Verwaltungsgerichtshof hat weder Anhaltspunkte festgestellt, aus denen sich eine die selbständige Tätigkeit hindernde Weisungsunterworfenheit des Herrn B. gegenüber den Gesellschaftern der Klägerin ergeben könnte, noch Umstände, die im Falle von Herrn B. für eine "funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess" (BSG, Urteil vom 27. September 1972, a.a.O.) sprechen könnten.

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (siehe BSG, Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2) bereits entschieden, dass Arbeitgeber im Sinne des § 9 Abs. 3 SchwbG nicht (schwerbehinderte) Personen sind, die als Organ (oder als Organmitglied) einer juristischen Person Arbeitgeberfunktion ausüben (Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95  

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

    Damit hat er allein als Mehrheitsgesellschafter entscheidenden Einfluß auf die GmbH und kann aufgrund dieser rechtlichen Position auch als Geschäftsführer über seine Arbeitskraft, die Arbeitszeit und den Arbeitsort frei verfügen, ohne Weisungen unterworfen zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91 - NJW 1993, 3288 (L) = MDR 1993, 456 , m.w.N.).

    Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ist - unstreitig - nicht Arbeitnehmer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, - 5 C 44/92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1, die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 SchwbG auf Fremdgeschäftsführer ausdrücklich offenlassend; BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91-; LSG Niedersachsen, Urteil vom 9.8.1990 - L 10 Ar 79/90 -).

    Schließlich betrifft das Verfahren bei der Ausgleichsabgabe Massenvorgänge, bei denen Typisierungen und Generalisierungen als Regelungsinstrument grundsätzlich zulässig sind; gerade bei der gegebenen bevorzugenden, auf den Hauptzweck des SchwbG bezogenen Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit und der Kreis der hierdurch Benachteiligten nicht so groß, daß die Typisierung unzulässig erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O.; BSG, Urteil vom 30.9.1992, a.a.O.).

mehr
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08  

    Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius auf einen Pflichtarbeitsplatz für

    Nach überwiegender Meinung - so auch nach dem Urteil des BSG vom 30.09.1992 - 11 RAr 79/91 - gelte allein der mitarbeitende Betriebinhaber als Arbeitgeber im vorgenannten Sinne.

    Schwerbehinderte Mitglieder oder Organe einer juristischen Person oder Mitglieder einer Personengesamtheit (wie etwa einer Gesellschaft der bürgerlichen Rechts) sind damit keine Arbeitgeber im Sinne des § 75 Abs. 3 SGB IX und können damit nicht auf einen Pflichtarbeitplatz angerechnet werden (so bereits die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - BT-Drs. 10/3138 S. 19f., sowie der Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drs. 10/5701 S. 10; BSG, Urteil vom 30.09.1992 - 11 RAr 79/91 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.1999 - L 12 AL 79/99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 44/92; Urteil vom 25.07.1997 - 5 C 16/96 -, juris; vgl. aber LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93 -, juris, zu einem schwerbehinderten Geschäftsführer einer GmbH & Co.KG, der nicht Gesellschafter ist).

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98  

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96  
    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - [SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2]), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 = AP Nr. 1 zu § 7 SchwbG 1986 = NJW-RR 1994, 1252 = DVBl 1994, 1300 = ZfSH/SGB 1994, 642) mit eingehender Begründung angeschlossen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 AL 5297/08  

    Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen - Anrechnung schwerbehinderter

    Die unterschiedliche Behandlung von schwerbehinderten Einzelunternehmern und schwerbehinderten Geschäftsführern einer GmbH verstoße nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.09.1992 (11 RAr 79/91) auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten von Einzelunternehmern verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. Urteil des BSG vom 30.09.1992 - 11 Rar 79/91).

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93  
    Zwar ist die Klägerin als Personengesamtheit (vgl. BSG SozR 3-3870 § 9 Nr. 2) und Verleiherin Arbeitgeber i.S. der Vorschrift (vgl. Wiegand, aaO., RdNr. 9 zu § 7; Weber, aaO., Anm. 2 zu § 11 unter Hinweis auf den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1985 - 5 B 155.83; Gröninger, SchwbG , Stand Mai 1993, RdNr. 4 zu § 7; Dörner, aaO., Anm. II 1 zu § 7; Großmann u.a., aaO., RdNrn. 53 f zu § 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95  
    Während auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer bzw eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit angenommen werden, es sei denn, daß der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist und als Gesellschafter auf Grund seiner kapitalmäßigen Beteiligung oder seiner vertragsrechtlichen Stellung einen maßgeblichen Einfluß auf die Entschließungen der Gesellschaft hat, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. Dezember 1960 - 3 RK 2/56 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 1961, 1134; Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 -, Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE) 42, 1; Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - Behindertenrecht 1993, 170; sowie die Nachweise bei Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 14 I 2. b, betrachtet die herrschende Meinung zum Arbeitsrecht den Geschäftsführer einer GmbH nicht als Arbeitnehmer.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 7234/95  
    Selbst wenn man in Anlehnung an die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Sozialversicherungsrecht eine abhängige Beschäftigung nur dann verneinen wollte, wenn der Betroffene auf Grund seiner rechtlichen Position über seine Arbeitskraft, die Arbeitszeit und den Arbeitsort frei verfügen kann, ohne insoweit Weisungen unterworfen zu sein, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 1992 - 11 Rar 79/91 -, Behindertenrecht 1993, 170, spricht vorliegend alles dafür, daß auch diese Voraussetzungen erfüllt wären.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 85/08  
  • BVerwG, 13.03.1998 - 5 B 120.97  
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 176/06  

    Ausgleichsabgabe, Arbeitgeber, Pflichtplatzquote, Gesellschaft Bürgerlichen

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