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   BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82   

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https://dejure.org/1982,6766
BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82 (https://dejure.org/1982,6766)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1982 - 11 RK 1/82 (https://dejure.org/1982,6766)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1982 - 11 RK 1/82 (https://dejure.org/1982,6766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Familienhilfe; Erstattungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 173
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Die für solche Fälle gegen die Zulässigkeit vom 8. Senat des BSG erhobenen Bedenken (BSGE 63, 93, 95/96 = SozR 2200 § 205 Nr. 65) hält der erkennende Senat jedenfalls unter der Geltung des neuen Rechts und im vorliegenden Verfahren nicht für begründet (vgl. auch das Urteil des 11. Senats in BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5).
  • SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17

    Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der

    Für die Zuordnung der Einkünfte ist im Einzelfall entsprechend der jeweiligen Einkunftsart ggfs. zu prüfen, welche konkrete Verteilung die Ehegatten vereinbart haben (BSG, Urteil vom 10. November 1982 - 11 RK 1/82 -, BSGE 54, 173-176, SozR 5420 § 32 Nr. 5 für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Fischer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 15 SGB IV, Rn. 72 f.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - Ehegatten-Arbeitsvertrag -

    Der mitarbeitende Ehegatte sei Mitunternehmer auch dann, wenn dem anderen Ehegatten die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen sei (Hinweis auf BSG 10. November 1982 - 11 RK 1/82 - und Bundesfinanzhof 4. November 1997 - VIII R 18/95 ).
  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 50/81

    Gütergemeinschaft - Selbständige Erwerbstätigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auch wenn zwischen Ehegatten Gütergemeinschaft besteht, ist der Einfluß der Ehegatten kraft der rechtlichen Stellung, die ihnen die Gütergemeinschaft aufeinander verleiht, nicht in jedem Fall so groß, daß ein Unternehmen, für das das Gesamtgut haftet und dessen Ertrag ins Gesamtgut fällt, ohne weiteres von beiden Ehegatten als Unternehmen geführt wird (vgl BSG-Urteil vom 10. November 1982, 11 RK 1/82; BFH BStBl 1977 II, 201, 1977 II, 836).

    Aus ihm kann sich die des nicht tätigen Ehegatten ergeben (vgl BSG-Urteil vom 10. November 1982, aaO).

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91

    Verdienst - Jahresarbeitsverdienstgrenze - Erziehungsurlaub - Familienhilfe -

    Die Klage ist als Anfechtungs- und Feststellungsklage aufzufassen; der durch den Wortlaut des Klageantrags und den Tenor des angefochtenen Urteils erweckte Anschein einer Anfechtungs- und Leistungsklage ist nach § 123 SGG unschädlich (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5).
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 2/82

    Anspruch auf Familienhilfeleistungen für eine Ehefrau gem. § 32 des Gesetzes über

    Bei der Klage des Klägers zu 1) geht es bei verständiger Auslegung seines Antrages vor dem SG um die Feststellung des von ihm behaupteten Rechts auf Familienhilfe für seine Ehefrau in der streitigen Zeit (s hierzu das Urteil des Senats vom selben Tage, 11 RK 1/82, zur Veröffentlichung bestimmt); konkrete Folgerungen aus diesem Recht (Maßnahmen i.S. des § 33 KVLG usw.) sind nicht bezeichnet.
  • BSG, 26.03.2014 - B 12 KR 89/13 B
    ï?? zur Forderung, Ehegatten dürften nicht anders behandelt werden, als wenn der Betrieb im Rahmen von Gesellschafts- oder Gemeinschaftsverhältnissen zu gleichen Teilen fremden Personen zuzurechnen wäre (Hinweis auf BSGE 54, 173 = SozR 5420 § 32 Nr. 5; BFHE 185, 153),.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 15 AS 288/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist Mitunternehmer in einem Gewerbebetrieb, wer eine gewisse Unternehmerinitiative entfalten kann und ein Unternehmerrisiko trägt (Urteile vom 10. November 1982, Az.: 11 RK 1/82, Rn. 14 und 11 RK 3/81, Rn. 12).
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 3/82
    Bei der hier miteinander verbundenen Anfechtungs- und Feststellungsklage, die der Senat für zulässig hält (vgl. dazu das heutige Urteil in der Sache 11 RK 1/82), mußte das LSG prüfen, ob dem Kläger ab dem 13. Juni 1979 Familienhilfe für seine Kinder zustand, und zwar bei A"D" bis zum 14. Juli 1980, bei den anderen Kindern bis zur Verhandlung vor dem LSG vom 17. Dezember 1981.
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