Rechtsprechung
   BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78   

Kurzfassungen/Presse (2)




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Wird zitiert von ... (18)  

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R  

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 (11 RK 7/78 = SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die für einen Schüler angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R  

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Ebenso war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 - 11 RK 7/78 - (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R  

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979, 11 RK 7/78 (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
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  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R  

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 (11 RK 7/78 = SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen.
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R  

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 (11 RK 7/78 = SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R  

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Ganz ähnlich war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 (11 RK 7/78 = SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene Fortbewegung auch in Orten außerhalb des Wohnortes, sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R  

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Bei Schulkindern war auch immer schon nicht die "Fortbewegung auch in Orten außerhalb des Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (Urteil vom 2.8.1979 - 11 RK 7/78 -, SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07  

    Körperbehinderte Schüler haben Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

    Insbesondere bei schulpflichtigen Kindern schließe der Lebensbereich, in dem ihnen die Fortbewegung mittels des Krankenfahrzeuges ermöglicht werden müsse, den Schulort ein (Hinweis auf BSG 2.8.1979 - 11 RK 7/78).

    Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels (bzw eines Zubehörs zu einem solchen) zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses kann sich in einem derartigen Fall auch durch die Notwendigkeit des regelmäßigen Transports zur Schule ergeben (BSG 2.8.1979 - 11 RK 7/78, SozR 2200 § 182b Nr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen aaO juris Rn 44).

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R  

    Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung

    Ebenso war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 - 11 RK 7/78 - (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R  

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Ebenso war schon in der Entscheidung vom 2. August 1979 - 11 RK 7/78 - (SozR 2200 § 182b Nr. 13 ) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R  

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R  

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R  

    Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 1133/01  

    Behindertegerechter Umbau eines Kraftfahrzeuges als Hilfsmittel in der

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78  
  • SG Dresden, 31.05.2005 - S 25 KR 247/03  
  • LSG Saarland, 12.12.2001 - L 2 KR 4/00  
  • SG Berlin, 10.06.1983 - S 73 KR 346/82  
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