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   BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1052/58   

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https://dejure.org/1961,9868
BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1052/58 (https://dejure.org/1961,9868)
BSG, Entscheidung vom 06.09.1961 - 11 RV 1052/58 (https://dejure.org/1961,9868)
BSG, Entscheidung vom 06. September 1961 - 11 RV 1052/58 (https://dejure.org/1961,9868)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1052/58
    Worte, daß der Beschädigte "an" einem Leiden stirbt, besagen nicht, daß das "Rentenleiden" die einzige Bedingung für den Tod gewesen sein muß, diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn nach der Kausalitätsnorm der Kriegsopferversorgung (KGV) (BSG 1, 72 ff, 76), auch hin-' von der.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Obwohl der Wortlaut des § 38 Abs. 1 Satz 2 BVG - anders als der Wortlaut des § 63 Abs. 2 SGB VII - ausdrücklich die rechtsverbindliche Anerkennung der Schädigung sowie eine im Zeitpunkt des Todes zuerkannte Rente erfordert (Hervorhebungen durch den Senat), hat das BSG bereits im Jahre 1961 entschieden, dass diese Rechtsvermutung auch dann anwendbar ist, wenn der Beschädigte gestorben ist, bevor seine Rechtsnachfolger den Bescheid über die Feststellung der Schädigungsfolgen und der Rente erhalten haben (Urteil vom 6. September 1961 - 11 RV 1052/58 -, BSGE 15, 85).
  • LSG Hessen, 18.12.1972 - L 5 V 422/70

    Entscheidung zur Frage des ursächlichen Zusammenhanges eines Bronchialkrebses mit

    Nach dem vom Bundessozialgericht (BSG) - Urteil vom 6.9.1961 - 11 RV 1052/58 (Soz.Recht § 38 Nr. 12) - aufgestellten Grundsatz muss der Beschädigte "an" dem Schädigungsleiden verstorben sein.
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