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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91   

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https://dejure.org/1991,29021
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91 (https://dejure.org/1991,29021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91 (https://dejure.org/1991,29021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 1991 - L 11 S (Ka) 21/91 (https://dejure.org/1991,29021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Auf Leistungserbringer wie die Ast. hat sie nur eine mittelbare tatsächliche Wirkung (BSG vom 01.10.1990 - 6 RKa 22/88 - E 67, 251 ff. - und 6 RKa 3/90 -).

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Frage der Berufsausübung, sondern des unternehmerischen Risikos, weil kein Produzent einen Rechtsanspruch auf den Verkauf seiner Erzeugnisse hat (s. dazu BSG-Urteile vom 01.10.1990 - 6 RKa 22/88 - und - 6 RKa-3/90 -).

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 3/90

    Berufsausübungs- und Eigentumsrechte; Pharmazeutisches Unternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Auf Leistungserbringer wie die Ast. hat sie nur eine mittelbare tatsächliche Wirkung (BSG vom 01.10.1990 - 6 RKa 22/88 - E 67, 251 ff. - und 6 RKa 3/90 -).

    Das trifft für den Betrieb eines Unternehmens zur Herstellung und zum Vertrieb von Arzneimitteln zu (BSG vom 01.10.1990 - 6 RKa 3/90 -).

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    In der von ihm vertretenen Ansicht, daß eine Rechtsverletzung der Ast. nicht vorliegt, sieht sich der Senat auch durch das Urteil des BSG vom 15.05.1991 (6 RKa 22/90) bestätigt.
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Nach Wortlaut, systematischer Stellung und Entstehungsgeschichte lasse § 198 Abs. 2 SGG eine Auslegung zu, die es den Sozialgerichten gestatte, über die ausdrücklich geregelten Fallarten hinaus zur Vermeidung von solchen schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen in entsprechender Anwendung des § 123 VwGO einstweilige Anordnungen zu erlassen (BVerfG Beschlüsse vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - E 46, 166 ff. und vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 - A I der Gründe, insoweit nicht abgedruckt in MedR 1991, 81 ff. und NJW 1991, 415 f.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Nach Wortlaut, systematischer Stellung und Entstehungsgeschichte lasse § 198 Abs. 2 SGG eine Auslegung zu, die es den Sozialgerichten gestatte, über die ausdrücklich geregelten Fallarten hinaus zur Vermeidung von solchen schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen in entsprechender Anwendung des § 123 VwGO einstweilige Anordnungen zu erlassen (BVerfG Beschlüsse vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - E 46, 166 ff. und vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 - A I der Gründe, insoweit nicht abgedruckt in MedR 1991, 81 ff. und NJW 1991, 415 f.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 123 VwGO hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, einstweiliger Rechtsschutz sei - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs - insbesondere dann zu gewähren, wenn bei Versagung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in Grundrechten drohe, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstünden (BVerfG Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - E 79, 69 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20.12.1990 (- 1 BvR 1418/90, 1442/90 - ">311%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 311 SGB V Nr. 1) sogar einen unmittelbaren Eingriff in die Preisgestaltung mit dem hochrangigen Ziel der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt.
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