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Rechtsprechung
   LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07 LG Münster   

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https://dejure.org/2007,24437
LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07 LG Münster (https://dejure.org/2007,24437)
LG Münster, Entscheidung vom 16.08.2007 - 11 S 1/07 LG Münster (https://dejure.org/2007,24437)
LG Münster, Entscheidung vom 16. August 2007 - 11 S 1/07 LG Münster (https://dejure.org/2007,24437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07
    Diese Missbrauchsgefahr muss hingenommen werden, da eine entsprechende Überprüfung, ob es sich tatsächlich um einschlägige Stellen handelt, gerade nicht möglich ist (vgl. auch BGH, NJW 1983, 328).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07
    Dieser therapeutische Vorbehalt ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 2006, 1116) nicht aufgegeben worden.
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07
    Der Aushändigung dieser Unterlagen an den nachbehandelnden Dipl.-Psychologen L. steht ein sogenannter therapeutischer Vorbehalt (vgl. z. B. BGH, NJW 1989, 764) nicht entgegen.
  • OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen

    Da, wie unter a. dargestellt, das Einsichtsrecht in Kranken- bzw. Therapieunterlagen aus dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht des Patienten abgeleitet ist, folgt es nicht dem Bestehen einer ärztlichen Dokumentationspflicht, die primär dem therapeutischen Interesse des Patienten und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Behandlung bzw. Behandlungsfortführung durch den Behandler oder einen Nachbehandler dient (vgl. LG Münster, Urteil vom 16. August 2007, NJW-RR 2008, 441 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2-24 S 127/06, zitiert nach juris; allgemein zum Zweck der Dokumentationspflicht z.B. Martis/Winkhart, 3. Aufl., D 201 m.w.N.).

    Eine mögliche Missbrauchsgefahr muss entgegen der Ansicht der Klägerin nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs hingenommen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Tz. 33; BGH, NJW 1983, 328; LG Münster, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07, NJW-RR 2008, 441, 442).

    Dies beinhaltet auch die Kosten der Schwärzung, denn das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf den übrigen teil (ebenso LG Frankfurt, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07).

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Rechtsprechung
   LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21221
LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07 (https://dejure.org/2008,21221)
LG Köln, Entscheidung vom 29.01.2008 - 11 S 1/07 (https://dejure.org/2008,21221)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 11 S 1/07 (https://dejure.org/2008,21221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang der Erstattung fiktiver Reparaturkosten aus einem Unfallgeschehen; Begrenzung der Übernahmepflicht auf Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen kostengünstigen Werkstatt; Beachtung der Schadensminderungspflicht des Verletzten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 10.11.2006 - 262 C 156/06

    Umfang der Aufwendungsersatzpflicht einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07
    Die Berufung des gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2006 - 262 C 156/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07
    Mit dem Amtsgericht ist davon auszugehen, dass er Geschädigte einerseits unter dem Gesichtpunkt der Schadensminderungspflicht gehalten ist, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen, und dieser aus dem Schadensfall keinen Gewinn schöpfen darf, dieser andererseits im Falle der Beschädigung seines PkW seiner fiktiven Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen örtlichen Fachwerkstatt zugrundelegen darf und sich nicht auf die Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen kostengünstigeren Werksatt verweisen lassen muss (BGH NJW 2003, 2086).
  • LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer

    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08

    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • LG Aachen, 22.05.2009 - 6 S 12/09

    Schadenersatz Umfang Stundenverrechnungssätze ortsüblich

    Diesen Grundsätzen würde es zuwiderlaufen, wenn der Geschädigte sich im Rahmen seiner zulässigen fiktiven Abrechnung auf die aufgrund einer Absprache mit dem Versicherer ortsunüblich niedrigen Stundenverrechnungssätze einer bestimmten - wenn auch markengebundenen - Werkstatt beschränken lassen müsste (vgl. LG Duisburg SP 2008, 154; LG Bonn, Urteil v. 20.05.2008, 5 S 96/08; LG Bonn, Urteil v. 02.10.2008, 8 S 95/08; LG Bochum, Urteil v. 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Hamburg ZfS 2008, 684; LG Mainz, Urteil v. 31.05.2006, 3 S 15/06; AG Nürtingen NJW 2007, 1143; AG Aachen, Urteil v. 04.07.2008, 8 C 346/07; a.A. u.a. LG Mannheim NJW-RR 2009, 321; LG Köln, Urteil v. 16.09.2008, 11 S 388/07; LG Köln Urteil v. 29.01.2008, 11 S 1/07; LG Potsdam MJW 2008, 1392; LG Berlin NJW-RR 2007, 20; LG Heidelberg SP 2007, 288; AG Düren, Urteil v. 10.12.2008, 47 C 137/08; AG Düren, Urteil v. 06.11.2008, 42 C 201/08).
  • AG Siegburg, 25.04.2008 - 116 C 566/07

    Zugrundelegung der i.R.e. eingeholten Sachverständigengutachtens ausgewiesenen

    Ob dazu auch die auf Grund Sondervereinbarung zwischen Versicherung und Werkstatt nachgewiesene Reparaturmöglichkeit zu günstigeren Stundenverrechnungssätzen gehört, ist umstritten, auch wenn es sich bei der nachgewiesenen Reparaturmöglichkeit um eine solche in einer markengebundenen Fachwerkstatt handelt ( z. B. LG Köln vom 29.01.2008 (11 S 1/07) anderer Ansicht LG Bochum vom 19.10.2007 (5 S 168/07)).
  • AG Bonn, 16.12.2009 - 101 C 26/09
    Dieses Anliegen dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht aus den Augen verloren werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2086) und soll beeinträchtigt sein, wenn ein Geschädigter auf eine Partner-Werkstatt verwiesen wird, da er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
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