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LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 17.09.2009 - 28 C 49/08
- LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
- BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95
Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität
Auszug aus LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
Die streitige Klausel stellt ferner eine unangemessene Benachteiligung dar, weil der Vertrag der Parteien dem Beklagten kein Kündigungsrecht für den Fall der wirksamen Ausübung des einseitigen Leistungsbestimmungsrechtes gemäß § 315 BGB vorsieht (BGH NJW 1998 Seite 1796). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 6/00
Bestimmung der angemessenen Miete durch einen Sachverständigen
Auszug aus LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 29.01.2003 (NJW-RR 2003 Seite 727) ausgeführt, dass der angemessene Mietzins nicht mit dem ortsüblichen Mietzins übereinstimmt. - BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07
Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen
Auszug aus LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
Dies ist nur dann möglich, wenn die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das mit den beiderseitigen Interessen nicht mehr vertretbar ist (BGH NJW 2010 Seite 993, BGB Urteil vom 15.07.2009 VIII ZR 225/07 zitiert nach juris). - BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag
Auszug aus LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
Dies ist nur dann möglich, wenn die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das mit den beiderseitigen Interessen nicht mehr vertretbar ist (BGH NJW 2010 Seite 993, BGB Urteil vom 15.07.2009 VIII ZR 225/07 zitiert nach juris). - AG Potsdam, 17.09.2009 - 28 C 49/08
Auszug aus LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam auf die mündliche Verhandlung vom 06.05.2010 durch Vorsitzender Richter am Landgericht ... als Vorsitzender, Richterin am Landgericht ... Richterin am Landgericht ... als beisitzende Richterinnen für R e c h t erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 17. September 2009 28 C 49/08 wird zurückgewiesen.