Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3336
VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08 (https://dejure.org/2008,3336)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 11 S 100/08 (https://dejure.org/2008,3336)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 (https://dejure.org/2008,3336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der sog. Aufenthaltserlaubnis auf Probe trotz Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen; Ausschluss der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse mangels eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 6; AufenthG § 104 a Abs. 5
    D (A), Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, atypischer Ausnahmefall, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Verlängerung, Aufenthaltsdauer, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 104a Abs. 5; ; AufenthG § 104a Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis: Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Sicherung Lebensunterhalt; Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 730 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08
    In der Rechtsprechung des Senats ist aber geklärt, dass § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht entgegensteht (Senatsurteil vom 18.04.2007 - 11 S 1035/06 - AuAS 2007, 219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08
    In diesem Fall ist zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) eine Ausnahme von dem Grundsatz zu machen, dass die Erteilung einer Duldung für die Dauer eines Aufenthaltserlaubnisverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, wenn ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - 18 B 1349/07

    Einstweilige Anordnung Aufenthaltserlaubnis Erteilungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08
    Vorliegend droht den Antragstellerinnen durch die Abschiebung ein vollständiger Rechtsverlust: Der Senat geht davon aus, dass ein möglicher Anspruch nach § 104 a AufenthG voraussetzt, dass der Betreffende sich (geduldet oder jedenfalls mit einem Duldungsanspruch) in Deutschland aufhält (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.08.2007 - 18 B 1349/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 11 S 158/08

    Altfallregelung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis und Schulbesuch der Kinder

    Ob atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde erfordern, ist als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 16.04.2008 - 11 S 100/08 - juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.11.2005, a. a. O., m. w. N.).

    Ein atypischer Fall kann in Bezug auf die Sicherung des Lebensunterhalts daher nur angenommen werden, wenn mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104 a Abs. 5 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104 a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.2008, a. a. O.).

    Diese negative Prognose ist nur in extremen Ausnahmefällen gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.2008, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Allerdings ist dann von einem atypischen Ausnahmefall in Bezug auf das in der Regel gebundene Ermessen auszugehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass - insoweit als Verlängerungsvoraussetzung - im Jahre 2009 (vgl. § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG) keine überwiegende eigenständige Sicherung erfolgt oder jedenfalls nach dem 31. Dezember 2011 keine eigenständige Sicherung möglich sein wird und auch kein Härtefall im Sinne des Absatzes 6 vorliegen wird (vgl. VGHBW, B. v. 16. April 2008 - 11 S 100/08 - AuAS 2008, 255; NiedersOVG, B.v. 31. März 2009 - 10 LA 411/08 - juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 104a Rdn. 64), wobei allerdings bloße Zweifel oder eine Unentschiedenheit nicht genügen können, vielmehr solches mit hinreichender Sicherheit bereits bei der erstmaligen Erteilung feststehen muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.

    Sie lässt sich mit der Erwägung rechtfertigen, dass die Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 AufenthG darauf angelegt ist, in eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu münden (VGH BW, Beschl. v. 16.04.2008, a. a. O.).

    Die Prognose, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird, mag zwar nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein; insbesondere dürfte es nicht genügten, wenn lediglich absehbar ist, dass der Ausländer - etwa aufgrund seiner geringen Qualifikation - Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.04.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 13 ME 128/08

    Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der

    In diesem Fall ist zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) eine Ausnahme von dem Grundsatz zu machen, dass die Erteilung einer Duldung für die Dauer eines Aufenthaltserlaubnisverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, wenn ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08 -, juris).

    Eine entsprechende ausländerrechtliche Regelung liegt mit der gesetzlichen Altfallregelung des § 104a AufenthG vor, da ein möglicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung gerade voraussetzt, dass sich der Ausländer geduldet oder jedenfalls mit einem Duldungsanspruch in Deutschland aufhält (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.04.2008, a.a.O.).

    Die Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung für den Zeitraum des Verfahrens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG im Wege der einstweiligen Anordnung setzt in dieser Konstellation aber voraus, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG glaubhaft gemacht wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.04.2008, a.a.O., OVG Münster, Beschl. v. 12.02.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG: Senatsbeschl. v. 21.8.2018 - 13 ME 56/18 -, juris Rn. 4; für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2 und weitergehend für alle Aufenthaltserlaubnisse, die vom Inland eingeholt werden können: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.8.2018 - 8 ME 42/18 -, juris Rn. 28).
  • VG Sigmaringen, 26.02.2024 - 1 K 344/24

    Chancen-Aufenthaltsrecht bei kurzer Aufenthaltsunterbrechung

    Das gilt vor allem für diejenigen Aufenthaltserlaubnisse, deren Erteilung voraussetzt, dass sich der Antragsteller als "geduldeter Ausländer" im Bundesgebiet aufhält (vgl. zu § 104c AufenthG: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2023 - 2 M 49/23 -, juris, Rn. 8; VG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2022 - 6 L 2434/22.F -, juris, Rn. 10; vgl. zu § 104a AufenthG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2017 - 13 ME 213/17 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, juris, Rn. 2; vgl. zu § 25b AufenthG: OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.2021 - 4 MB 49/21 -, juris, Rn. 4; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2022 - 2 M 69/22 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2024 - 13 ME 224/23

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Chancen-Aufenthaltsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

  • VG Oldenburg, 19.05.2008 - 11 B 1235/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Altfallregelung)

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung;

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit Rücksicht auf die durch Art. 6 I GG

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2023 - 13 ME 283/22

    Erteilung einer Verfahrensduldung als Anspruch eines Ausländers; Aussetzung der

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 10 CE 09.2762

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung für die Dauer des Verfahrens auf

  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

  • VG Oldenburg, 26.11.2008 - 11 A 1233/08

    Altfallregelung (§ 104a AufenthG)

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 636/11

    Zu den Voraussetzungen der zurückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Münster, 15.10.2009 - 8 K 1661/08

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fehlender sozialer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht