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   LG Itzehoe, 18.03.2014 - 11 S 101/12   

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https://dejure.org/2014,9687
LG Itzehoe, 18.03.2014 - 11 S 101/12 (https://dejure.org/2014,9687)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18.03.2014 - 11 S 101/12 (https://dejure.org/2014,9687)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18. März 2014 - 11 S 101/12 (https://dejure.org/2014,9687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1004 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Maßgeblicher Trittschallwert bei Errichtung des Gebäudes; höheres Trittschallniveau bei besonderem Gepräge der Wohnungseigentumsanlage; Verlust der Prägung durch erheblichen Zeitablauf; Erkennbarkeit des höheren Trittschallniveaus für spätere Eigentümer

  • mietrechtsiegen.de

    Trittschallschutz bei Wechsel Bodenbelag - Parkettboden statt Teppichboden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist der Trittschallwert im Wohnungseigentum zu ermitteln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Trittschallschutz, wenn der Nachbar Parkett einbaut?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Trittschallschutz im Wohnungseigentum bei Wechsel des Bodenbelags - Parkettboden statt Teppichboden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch Nachbarn - Abzustellen ist auf Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trittschallwert: Wie ist er im Wohnungseigentum zu ermitteln? (IMR 2014, 432)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.03.2014 - 11 S 101/12
    Sofern sich - wie hier - der Teilungserklärung einer Gemeinschaft keine Regelungen zum maßgeblichen Trittschallniveau entnehmen lassen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander maßgeblichen Trittschallwert grundsätzlich auf die Ausgabe der DIN 4109 abzustellen, die z. Zt. der Errichtung des betreffenden Gebäudes galt (vgl. BGH Urteil vom 1.6.2012, Aktenzeichen V ZR 195/11, NJW 2012, 27 bei Rn. 25).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.03.2014 - 11 S 101/12
    Diese sind allein anhand ihres Wortlauts objektiv-normativ auszulegen, ohne dass es auf die Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt, sofern sich dies nicht aus der Beschlussfassung selbst oder zumindest den Protokollen zu der Eigentümerversammlung ergibt (BGH NJW 1998, 3713; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 23 Rn. 59).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZWE 2014, 319 ff. veröffentlicht ist, legt den durch das sachverständig beratene Amtsgericht ermittelten Trittschallpegel in der Wohnung der Kläger von 59 dB zugrunde.
  • LG Karlsruhe, 21.07.2015 - 11 S 118/14

    Wohnungseigentümerversammlung: Teilnahme eines Wohnungseigentümers im Beisein

    Die Kausalität wird widerleglich vermutet; sie fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Einladung aller Mitglieder ebenso gefasst worden wäre, wobei die materielle Feststellungslast bei den Mitgliedern liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten, also beim Beklagten (LG München I, Urteil vom 28. Juni 2012 - 36 S 17241/11 - ZMR 2012, 819 und Urteil vom 6. November 2014 - 36 S 25536/13 WEG -, juris; Urteil der Kammer vom 15. Juli 2014 - 11 S 101/12).
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