Rechtsprechung
LG Duisburg, 19.03.2009 - 11 S 102/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,81944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 19.03.2009 - 11 S 102/08
- AG Wesel, 26.05.2009 - 27 C 125/07
Wird zitiert von ...
- AG Wesel, 26.05.2009 - 27 C 125/07
Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Duisburg vom 19.03.2009 (Ak¬ten-zei¬chen 11 S 102/08) und auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Wesel vom 02.06.2008 von der Klägerin 969, 74 EUR - neunhundertneunundsechzig Euro und vierundsiebzig Cent - nebst Zin¬sen in Höhe von fünf Pro¬zent¬punk¬ten über dem Ba¬sis-zins¬satz nach § 247 BGB seit dem 02.04.2009 an die Beklagte zu er¬stat¬ten.