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   VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06   

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VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06 (https://dejure.org/2007,4052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2007 - 11 S 1035/06 (https://dejure.org/2007,4052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2007 - 11 S 1035/06 (https://dejure.org/2007,4052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines algerischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und deren Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis zum Schutz von Ehe und Familie; Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung von Familienmitgliedern unterschiedlicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AuslG § 30 Abs. 4; AufenthG § 29 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 11 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Aufenthaltsbefugnis, Altfälle, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Anwendungszeitpunkt, Familienzusammenführung, Familienangehörige, Ausweisung, Sperrwirkung, Wirkungen der Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 29 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis: Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Humanitärer Grund, Schutz von Ehe und Familie, Rechtliches Ausreisehindernis

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis: Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Humanitärer Grund, Schutz von Ehe und Familie, Rechtliches Ausreisehindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1221/05

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum ; Anspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Die dagegen gerichteten Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteilen vom 09.05.2006 (11 K 3378/04 und 11 K 1221/05) abgewiesen.

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil im Verfahren 11 K 1221/05 (Aufenthaltserlaubnis) hat der Senat mit Beschluss vom 06.02.2007 (11 S 1614/06) zurückgewiesen.

    Die dagegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit rechtskräftigem Urteil vom 09.05.2006 (11 K 1221/05) abgewiesen, da die Lebensgefährtin des Klägers keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis habe.

    Die Lebensgefährtin des Klägers ist zwar als Kind in die Bundesrepublik eingereist, ist hier aufgewachsen und verfügte auf Grund der Erlasslage überwiegend über ein Aufenthaltsrecht; einen Anspruch auf Verlängerung dieses Aufenthaltsrechts oder auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels unter dem Gesichtspunkt der Verwurzelung in die deutschen Lebensverhältnisse - Art. 8 EMRK - hat das Verwaltungsgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 09.05.2006 (11 K 1221/05) aber unter Hinweis auf die mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts und die von Frau Mahmoud begangenen Straftaten abgelehnt.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Durch das Inkrafttreten dieser Regelung hat sich mithin die Rechtslage für den Kläger nicht verschlechtert, so dass entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts eine "Doppelprüfung" (vgl dazu Senatsbeschluss vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36 ff., und Senatsurteil vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356 ff.) und ein Rückgriff auf § 30 Abs. 4 AuslG von vornherein nicht in Betracht kommt.

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG wegen Vorliegens eines Härtefalls scheidet ebenfalls aus, da der Kläger nicht wie erforderlich im Besitz einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis ist (vgl. Senatsurteil vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356 ff.) und im übrigen auch hier die Sperrwirkung der Ausweisung entgegenstehen würde.

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG keine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt, sondern das Bestehen der Erteilungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG voraussetzt und nur die dort vorgesehene Rechtsfolge ("kann") im Sinne eines "soll" modifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 ff.; Senatsbeschluss vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 ff. = InfAuslR 2007, 4 ff.).

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG keine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt, sondern das Bestehen der Erteilungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG voraussetzt und nur die dort vorgesehene Rechtsfolge ("kann") im Sinne eines "soll" modifiziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 ff.; Senatsbeschluss vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Besteht kein Rechtsanspruch, richtet sich die gerichtliche Überprüfung der Ermessenserwägungen allerdings nach der Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu im einzelnen Senatsbeschluss vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36 ff.).

    Durch das Inkrafttreten dieser Regelung hat sich mithin die Rechtslage für den Kläger nicht verschlechtert, so dass entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts eine "Doppelprüfung" (vgl dazu Senatsbeschluss vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, VBlBW 2006, 36 ff., und Senatsurteil vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 -, VBlBW 2005, 356 ff.) und ein Rückgriff auf § 30 Abs. 4 AuslG von vornherein nicht in Betracht kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2003 - 13 S 2113/01

    Nichtvorliegen von Staatenlosigkeit bei mangelndem Bemühen um die mögliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf sein - ebenfalls rechtskräftig gewordenes - Urteil vom gleichen Tag im Verfahren 11 K 3378/04 (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und Ausstellung eines Staatenlosenausweises) verwiesen, in dem es unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des erkennenden Gerichtshofs vom 17.12.2003 (- 13 S 2113/01 -, juris) ausgeführt hatte, wegen einer im Libanon geänderten Rechtspraxis gegenüber kurdischen Volkszugehörigen bestehe nun die Möglichkeit, dass die Lebensgefährtin des Klägers ihre Anerkennung als libanesische Staatsangehörige erreichen könne.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    b) Der Senat kann im vorliegenden Fall offen lassen, unter welchen Voraussetzungen der Schutz von Ehe und Familie einen Rückgriff auf die humanitären Titel im 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erlaubt (zur vergleichbaren Problematik unter der Geltung des Ausländergesetzes vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 C 19/96 -, BVerwGE 106, 13 ff. = InfAuslR 1998, 213 ff.; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 09.07.2002 - 11 S 2240/01 - AuAS 2003, 2 ff. und vom 19.04.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381 f.; jeweils m.w.N.); im Falle des Klägers liegen jedenfalls bereits die tatbestandlichen Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 AufenthG nicht vor.
  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Vielmehr sind sie darauf zu verweisen, angesichts ihrer unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.1999 - 1 B 2/99 -, InfAuslR 1999, 330 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 10 CE 02.1645 -, juris; Armbruster in HTK-AuslG, § 60a AufenthG Anm. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 1 B 2.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Vielmehr sind sie darauf zu verweisen, angesichts ihrer unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.1999 - 1 B 2/99 -, InfAuslR 1999, 330 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 10 CE 02.1645 -, juris; Armbruster in HTK-AuslG, § 60a AufenthG Anm. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Beschluss vom 12.05.1987 (- 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff. = NJW 1988, 626 ff.) festgestellt, dass Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG es regelmäßig nicht gebieten, dem Wunsch eines Fremden nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn er oder sein Ehegatte hier nicht seinen Lebensmittelpunkt gefunden haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06
    Allerdings teilen sie nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438 ff., und vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200 ff., jeweils m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 10 CE 02.1645
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG gebieten es aber regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn ein solches Zusammenleben auch im Heimatland des Ausländers oder eines Familienangehörigen zumutbar möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, a.a.O., S. 43 f. und 57; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.4.2007 - 11 S 1035/06 -, juris Rn. 53 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit sich nicht aus dem materiellen Recht im Einzelfall Abweichendes ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 ; Senatsurteil vom 18.04.2007 - 11 S 1035/06 - AuAS 2007, 219).

    Gleiches gilt nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 07.04.2009 - 1 C 17.08 - juris), der sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 18.04.2007, a.a.O.) anschließt, auch für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung: In Anlehnung an seine Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Falle der gerichtlichen Anfechtung einer Ausweisung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 ) geht das Bundesverwaltungsgericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass auch bei Klagen auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt abzustellen ist, der für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Nur wenn diese vorliegen und zusätzlich die Voraussetzungen des Satzes 2 hinzutreten, "soll" die Ausländerbehörde - in Fortführung und Ergänzung der Kann-Regelung des Satzes 1, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nur bei Fällen einer Duldung von weniger als achtzehn Monaten in das uneingeschränkte Ermessen der Ausländerbehörde stellt - eine Aufenthaltserlaubnis erteilen (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 200 f., Rn. 22; VGH Mannheim, Urt. v. 18. April 2007 - 11 S 1035/06 -, zitiert aus juris, Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 8 ME 292/10

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der

    Vielmehr sind sie darauf zu verweisen, angesichts ihrer unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.2.1999 - 1 B 2/99 -, InfAuslR 1999, 330 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.4.2007 - 11 S 1035/06 -, juris Rn. 53 jeweils m.w.N.).

    Denn diese Rechtsprechung betrifft im Wesentlichen die Beurteilung der Schutzwürdigkeit einer familiären Gemeinschaft und die Zumutbarkeit einer - ggf. auch nur vorübergehenden - Trennung eines Elternteils von seinem Kind; sie setzt daher voraus, dass die Lebens- und Erziehungsgemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden kann, etwa weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.4.2007, a.a.O.).

  • VG München, 01.06.2011 - M 25 K 10.4056

    Ausschlussgrund nach § 29 Abs. 3 AufenthG, wenn Stammberechtigter nur über eine

    Ein dringender humanitärer Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden kann (so VGH Baden-Württemberg v. 18.4.2007, 11 S 1035/06, Juris RdNr. 35).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch vertreten, dass die Vorschrift des § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schutz von Ehe und Familie nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht ausschließt (VGH Baden-Württemberg v. 18.4.2007, 11 S 1035/06, Juris RdNr. 35 ff; VGH Baden-Württemberg v. 31.3.2009, 13 S 4409, Juris, RdNr. 7; Hamburgisches OVG v. 31.5.2006, 1 BS 5/06, Juris, RdNr. 7 ff.).

    Vielmehr sind diese Familien darauf zu verweisen, angesichts ihrer unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg v. 18.4.2007, a.a.O. RdNr. 52 f. m. Verweis auf BVerfG v. 12.5.1987, 2 BvR 1226/83).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

    Zutreffend ist zwar, dass Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG es regelmäßig nicht gebieten, dem Wunsch eines Ausländers nach familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn ein solches Zusammenleben auch im Heimatland des Ausländers oder eines Familienangehörigen zumutbar möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, a.a.O., S. 43 f. und 57; Senatsbeschl. v. 1.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.4.2007 - 11 S 1035/06 -, juris Rn. 53 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2018 - 13 ME 473/18

    Ausbildungsduldung; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre

    6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG gebieten es aber regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn ein solches Zusammenleben auch im Heimatland des Ausländers oder eines Familienangehörigen zumutbar möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, a.a.O., S. 43 f. und 57; Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.4.2007 - 11 S 1035/06 -, juris Rn. 53 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    In der Rechtsprechung des Senats ist aber geklärt, dass § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht entgegensteht (Senatsurteil vom 18.04.2007 - 11 S 1035/06 - AuAS 2007, 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 13 S 2092/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - zur Unterbrechung

    Ein Ausländer kann die Unzumutbarkeit seiner freiwilligen Ausreise nicht auf eine zielstaatsbezogene Gefahrensituation stützen, wenn und solange das zuständige Bundesamt eine solche Feststellung wie hier abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192 = NVwZ 2006, 1418; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.4.2007 - 11 S 1035/06 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.9.2007 - 11 LB 69/07 - DVBl. 2007, 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 709/07

    Niederlassungserlaubnis; Anrechenbarkeit von Zeiten des Besitzes einer

    Ein Ausländer kann die Unzumutbarkeit seiner freiwilligen Ausreise nicht auf eine zielstaatsbezogene Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG stützen, wenn das zuständige Bundesamt eine solche Feststellung bindend abgelehnt hat (s. § 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192 = NVwZ 2006, 1418; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.4.2007 - 11 S 1035/06 - und Beschluss vom 22.8.2007 - 13 S 163/07 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.9.2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl. 2007, 57).
  • VG Berlin, 04.02.2014 - 22 K 10.13

    Familiennachzugsregelungen

  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

  • VG Hamburg, 10.11.2010 - 15 K 2825/09

    Gesetzgeberischer Ausschluss des Familiennachzuges

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 1469/09

    Berücksichtigung zielstaatsbezogener Vollstreckungshindernisse im Rahmen des § 25

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2010 - L 11 AY 139/09
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

  • VG Hannover, 21.10.2022 - 12 B 3879/22

    Abschiebungsverbot; Familiäre Bindungen im Bundesgebiet; Pflegebedürftigkeit,

  • VG München, 26.02.2019 - M 12 E 19.892

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 13 S 44/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG § 25 Abs 5 trotz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

  • VG Hannover, 27.01.2022 - 5 B 5976/21

    Aufenthaltserlaubnis; Beteiligungserfordernis; Syrien; Zielstaatsbestimmung

  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355

    Möglicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken neben

  • VG Freiburg, 03.06.2008 - 7 K 569/08

    Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes ausländisches Kind

  • VG München, 28.02.2019 - M 12 K 18.4405

    Erfolglose Klage eines Nigerianers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

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