Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14190
VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,14190)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,14190)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,14190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auffangstreitwert: Erwerbstätigkeitsuntersagung für geduldeten Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausländerrechtliche Erwerbsverbotsauflage; Streitwertfestsetzung in Fällen der Untersagung einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung gegen Ausländer; Wirtschaftliches Interesse des Ausländers an der Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit; Festsetzung eines Auffangstreitwerts

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Duldung; Auflage; Untersagung der Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01
    Da sich das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Aufhebung der Auflage mithin schon wegen ungewisser zeitlicher Bemessungsgrundlagen nicht zuverlässig voraussehen lässt, kommt der Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zur Anwendung (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.4.2000 - 10 S 2583/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00

    Verbesserung der Endpunktzahl in der Zweiten juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01
    Die Bedeutung entspricht dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung der Entscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.3.2000 - 9 S 411/00 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 5 B 3).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01
    Sie erschöpft sich in dem Verzicht auf die Abschiebung und gewährt dem Ausländer kein Aufenthaltsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3/97 -, BVerwGE 105, 232 = NVwZ 1998, 297 = InfAuslR 1998, 12).
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   VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17770
VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,17770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,17770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 11 S 1120/01 (https://dejure.org/2001,17770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwert: Erwerbstätigkeitsuntersagung in Duldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01
    Da sich das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Aufhebung der Auflage mithin schon wegen ungewisser zeitlicher Bemessungsgrundlagen nicht zuverlässig voraussehen lässt, kommt der Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zur Anwendung (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.4.2000 - 10 S 2583/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00

    Verbesserung der Endpunktzahl in der Zweiten juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01
    Die Bedeutung entspricht dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung der Entscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.3.2000 - 9 S 411/00 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 5 B 3).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01
    Sie erschöpft sich in dem Verzicht auf die Abschiebung und gewährt dem Ausländer kein Aufenthaltsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3/97 -, BVerwGE 105, 232 = NVwZ 1998, 297 = InfAuslR 1998, 12).
  • VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder

    Die Kammer hat den im Klageverfahren anzunehmenden gesetzlichen Auffangwert (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 30.10.2001 - 11 S 1120/01 - AuAS 2002, 7) wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung in diesem Verfahren auf die Hälfte reduziert (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 1327 ff., Nr. 1 1.5).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 13 OA 133/07

    D (A), Streitwert, Erwerbstätigkeit, Duldung, Nebenbestimmung, Auflage

    Dies kann nicht mit einer Streitigkeit über eine Abschiebung oder eine isolierte Abschiebungsandrohung gleichgesetzt werden (vgl. bereits zur Wertfestsetzung bei einer Streitigkeit um die Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers nach § 56 Abs. 3 Satz 3 AuslG: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.10.2001 - 11 S 1120/01 -, AuAS 2002, 7).
  • VG Sigmaringen, 20.04.2005 - 6 K 2362/04
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2, 53 Abs. 3, 52 Abs. 2 GKG (zum Auffangstreitwert in Fällen des -alten - Erwerbstätigkeitsverbots vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2001 - 11 S 1120/01 -, AuAS 2002, 7).
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