Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 11 S 1368/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 50 Abs 1 S 1 AuslG 1990 vom 26.06.1992, § 50 Abs 5 S 1 AuslG 1990 vom 26.06.1992, § 50 Abs 2 S 1 AuslG 1990 vom 09.07.1990
Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.03.1992 - 10 K 11127/91
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 11 S 1368/92
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1993, 66 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92
Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der …
Ein Absehen von der Abschiebungsandrohung ist nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen, entsprechend begründeten Behördenentscheidung möglich, die durch die Gerichte nicht ersetzt werden kann (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -).Die Soll-Vorschrift des § 50 Abs. 1 AuslG enthält insoweit im Regelfall ein gesetzliches Handlungsgebot für die Ausländerbehörde, von dessen Einhaltung die Behörde nur in Ausnahmefällen absehen darf (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 50 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1992, 158 = VBlBW 1992, 152).
Halbsatz AuslG (vorher: § 50 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz AuslG) aus der Haft abgeschoben wird (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.9.1992 - 11 S 1652/92 - und vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93
Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jedoch auch diesen Ausländern, deren Ausreise gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG einer Überwachung bedarf und die deshalb gemäß § 49 Abs. 1 AuslG abzuschieben sind, regelmäßig zuvor die Abschiebung gemäß § 50 Abs. 1 AuslG angedroht werden muß (siehe Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - und Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93
Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber …
Ein solcher Ausnahmefall ist von der Ausländerbehörde weder in der Verfügung vom 2.12.1991 noch sonst dargelegt oder ersichtlich (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
Kein erhöhter Ausweisungsschutz für Asylbewerber entsprechend dem …
2.) Soweit sich der Antrag des Antragstellers gegen die Abschiebungsanordnung in der Verfügung der Ausländerbehörde des Antragsgegners zum 1.2.1995 richtet, besteht kein Rechtsschutzinteresse (mehr): Diese Abschiebungsanordnung ist zwar entgegen der Sollbestimmung des § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG ohne Abschiebungsandrohung ergangen und wäre daher nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -, VGH Baden-Württemberg Rechtsprechungsdienst 2/93, B 6; Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -) rechtswidrig. - VGH Baden-Württemberg, 06.05.1993 - 11 S 368/93
Zur Erforderlichkeit der Abschiebungsandrohung bei Abschiebung eines Ausländers
Liegt ein solcher Ausnahmefall bzw. eine darauf bezogene Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nicht vor, ist eine Abschiebung ohne vorherigen Erlaß einer solchen Abschiebungsandrohung rechtswidrig (vgl. zur Abschiebungsanordnung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.11.1992 -11 S 1368/92- und v. 4.11.1992 -11 S 2216/92-). - VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98
D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende …
(vgl. VGH BaWü B. v. 30.03.1993 - 11 S 529/93 - VBlBW 94, 33, B. v. 03.11.1992-11 S 1368/92 - und B. v. 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - sowie BVerwG B. v. 02.06.1988 - 1 B 66/88 - InfAuslR 88, 316 zur alten Rechtslage; a. A. VGH BaWü B. v. 20.10.1993 - 13 S 2244/93 - VBlBW 94, 288 und B. v. 14.11.1991 - 13 S 2481/91-VBlBW 92, 153 = InfAuslR 92, 158 = BWVPr 92, 65). - VG Freiburg, 25.10.2001 - 1 K 1016/01
Regelausweisung eines in Deutschland geborenen italienischen Staatsangehörigen; …
Zusammen mit der Anordnung der Abschiebung, die nach der gesetzlichen Regelung zwar nicht geboten, jedoch zulässig ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1992 - 11 S 1368/92 -) findet die Abschiebungsandrohung im Übrigen ihre Rechtsgrundlage in §§ 42 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 AuslG. - VG Freiburg, 16.01.2002 - 1 K 1600/01
Ausweisung von straffälligen Türken der zweiten Generation
Die Berechtigung der Abschiebungsandrohung folgt aus der sofort vollziehbaren Ausreisepflicht des Antragstellers (§§ 42 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 1 AuslG), die Anordnung der Abschiebung begegnet ebenfalls keinen Bedenken (vgl. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 5 AuslG sowie VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 03.11.1992 - 11 S 1368/92). - VG Freiburg, 06.02.2002 - 1 K 64/02
Ausweisung eines mit einer Italienerin verheirateten Algeriers nach …
Zusammen mit der Anordnung der Abschiebung, die nach der gesetzlichen Regelung zwar nicht geboten, jedoch zulässig ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1992 - 11 S 1368/92 -), findet die Abschiebungsandrohung im Übrigen ihre Rechtsgrundlage in §§ 42 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 AuslG.
