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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94   

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VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94 (https://dejure.org/1995,8178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.1995 - 11 S 1523/94 (https://dejure.org/1995,8178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 11 S 1523/94 (https://dejure.org/1995,8178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schädliche Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes bei verspäteter Antragstellung nach Ablauf einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Jede Unterbrechung, ohne Rücksicht auf ihre Dauer, schließt die Erteilung des Aufenthaltstitels aus (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 22.2.1995, InfAuslR 1995, 265, und vom 24.5.1995, InfAuslR 1995, 287).

    Auch aus Art. 7 ARB 1/80, der ebenfalls ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, InfAuslR 1995, 223, vom 22.2.1995, InfAuslR 1995, 265 = NVwZ 1995, 1113 = DVBl. 1995, 852, und vom 27.6.1995 - BVerwG 1 C 5.94 -), ergibt sich für den Kläger kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

    Mit dem - dargelegten - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis war ein etwaiger Wohnsitz des Klägers jedenfalls nicht mehr in dem hier erforderlichen Sinne "ordnungsgemäß" (s. dazu BVerwG, Urteil vom 22.2.1995, aaO.).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Jede Unterbrechung, ohne Rücksicht auf ihre Dauer, schließt die Erteilung des Aufenthaltstitels aus (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 22.2.1995, InfAuslR 1995, 265, und vom 24.5.1995, InfAuslR 1995, 287).

    Da es für die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsanspruchs auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Senats ankommt, ist grundsätzlich (auch) zu berücksichtigen, ob nach dem - für die Erfüllung der Rechtsvoraussetzungen des Anspruchs nach § 26 Abs. 1 Satz 2 AuslG maßgeblichen - Zeitpunkt des Ablaufs der letzten Aufenthaltserlaubnis (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24.5.1995, InfAuslR 1995, 287) ein Grund eingetreten ist, der rechtlich zwingend der Geltendmachung eines solchen Anspruchs entgegensteht, wie dies beispielsweise bei einer nach diesem Zeitpunkt erfolgten Ausweisung der Fall wäre.

    Denn auch dann wäre er - rückgerechnet ab dem 28.6.1991, dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der letzten befristeten Aufenthaltserlaubnis (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24.5.1995, InfAuslR 1995, 287) - nicht seit acht Jahren, d.h. seit dem 28.6.1983, ohne Unterbrechung im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gewesen.

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Voraussetzung für ein Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ist jedoch, daß der Kläger sich in einer rechtmäßigen Position befunden hat, d.h. daß seine Beschäftigung im Einklang mit den arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften gestanden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.1.1995, InfAuslR 1995, 223 m.w.N.).

    Auch aus Art. 7 ARB 1/80, der ebenfalls ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, InfAuslR 1995, 223, vom 22.2.1995, InfAuslR 1995, 265 = NVwZ 1995, 1113 = DVBl. 1995, 852, und vom 27.6.1995 - BVerwG 1 C 5.94 -), ergibt sich für den Kläger kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrunds beseitigt (s. BVerwG, Urteil vom 29.7.1993, BVerwGE 94, 35 = InfAuslR 1994, 2 = NVwZ 1994, 381 = DVBl. 1994, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 11 S 3240/94

    Ausweisung eines angolanischen Staatsangehörigen, der Vertragsarbeitnehmer in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Anwendbarkeit des § 97 AuslG in diesem Zusammenhang auch nicht etwa deshalb geboten, weil diese Vorschrift sonst keinen Sinn oder Anwendungsbereich hätte (s. zur sonstigen Anwendbarkeit dieser Vorschrift u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.11.1994 - 11 S 1286/94 - InfAuslR 1995, 60; Beschluß vom 5.12.1994 - 11 S 3240/94 -).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Bei der gerichtlichen Überprüfung der ausländerbehördlichen Bescheide ist für die Frage, ob die beantragte (unbefristete) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zwingend versagt oder erteilt werden muß, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgebend; soweit eine behördliche Ermessensentscheidung in Betracht kommt, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerspruchsbescheids maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom vom 21.1.1992, NvWZ 1992, 1211; VGH Bad.-Württ. Urteile vom 27.4.1994 - 11 S 1355/93 -, vom 28.3.1995 - 11 S 168/94 - und vom 2.5.1995 - 11 S 1735/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 11 S 1355/93

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Bei der gerichtlichen Überprüfung der ausländerbehördlichen Bescheide ist für die Frage, ob die beantragte (unbefristete) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zwingend versagt oder erteilt werden muß, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgebend; soweit eine behördliche Ermessensentscheidung in Betracht kommt, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerspruchsbescheids maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom vom 21.1.1992, NvWZ 1992, 1211; VGH Bad.-Württ. Urteile vom 27.4.1994 - 11 S 1355/93 -, vom 28.3.1995 - 11 S 168/94 - und vom 2.5.1995 - 11 S 1735/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94

    (Ausländerrecht: Bei AuslG 1990 § 97Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Anwendbarkeit des § 97 AuslG in diesem Zusammenhang auch nicht etwa deshalb geboten, weil diese Vorschrift sonst keinen Sinn oder Anwendungsbereich hätte (s. zur sonstigen Anwendbarkeit dieser Vorschrift u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.11.1994 - 11 S 1286/94 - InfAuslR 1995, 60; Beschluß vom 5.12.1994 - 11 S 3240/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Denn die gesetzliche Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AuslG verlangt den "Besitz der Aufenthaltserlaubnis" und nicht nur eine - in § 97 AuslG (und - in anderem Zusammenhang - in § 89 Abs. 3 AuslG) geregelte - "Rechtmäßigkeit des Aufenthalts" (s. auch Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 6. Aufl., § 26 AuslG RdNrn. 8, 3, § 24 AuslG RdNr. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 - DÖV 1992, 539).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
    Auch aus Art. 7 ARB 1/80, der ebenfalls ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, InfAuslR 1995, 223, vom 22.2.1995, InfAuslR 1995, 265 = NVwZ 1995, 1113 = DVBl. 1995, 852, und vom 27.6.1995 - BVerwG 1 C 5.94 -), ergibt sich für den Kläger kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 11 S 1003/95

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage mit Urteil vom 7. Dezember 1995 (VBlBW 1996, 224) abgewiesen und zur Begründung u.a. folgendes ausgeführt: Nach nationalem Recht bestehe kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
  • OVG Hamburg, 24.08.1999 - 3 Bf 400/98

    Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer erteilten

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11535/03

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

    Lücken im Besitz der Aufenthaltserlaubnis können auch nicht etwa in Anwendung der Unterbrechensregeln der §§ 89 Nr. 3, 97 AuslG außer Betracht bleiben, weil sie (nur) die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts betreffen, während es hier um den Besitz der Aufenthaltserlaubnis geht (vgl. zum Vorstehenden z.B. Renner, AuslR, 7. Aufl., Rdnr. 8 zu § 26 AuslG und Rdnr. 6 zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 24 AuslG; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., Stand Juli 2003, Rdnr. 17 zu § 26 AuslG und Rdnr. 18 zu § 24 AuslG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 11 S 1523/94 -, VBlBW 1996, S. 224 ff.).
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