Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020 - 11 S 15.20, 11 S 16.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6765
OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020 - 11 S 15.20, 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6765)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2020 - 11 S 15.20, 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6765)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2020 - 11 S 15.20, 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 IfSG, § 32 IfSG, CoronaVV BB
    Konkretisierung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" durch brandenburgische SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung; Verschärfung durch örtlich zuständige Behörde; (Fehlen) erheblicher örtlicher Besonderheiten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28 IfSG, § 32 IfSG
    Allgemeinverfügung; Anreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber; Konkretisierung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" durch Landesverordnung; Verschärfung durch örtlich zuständige Behörde; (Fehlen) erheblicher örtlicher Besonderheiten

  • RA Kotz

    Corona - Anreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Anreise zur Nutzung von Zweitwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin: Beschwerden des Landkreises gegen Gewährung von Eilrechtsschutz erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Nutzungsverbot einer Zweitwohnung - trotz Corona

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Einreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Anreise zur Nutzung von Zweitwohnungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ...

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann man einen Landkreis abriegeln? - Zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen Zweitwohnungsbesitzer während der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1454

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Mainz, 24.04.2020 - 1 L 253/20

    Campingplatz mit Gastronomie wegen Coronaschutzes komplett zu schließen?

    Anders als im Rahmen der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (vgl. dazu VG Minden, Beschluss vom 31. März 2020 - 7 L 257/20 -, NRWE, Rn. 10) erweist sich die 4. CoBeLVO als grundsätzlich abschließende Regelung der notwendigen Maßnahmen; eine Öffnungsklausel für darüberhinausgehende Maßnahmen fehlt in der Verordnung (vgl. zur Rechtslage in Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2020 - OVG 11 S 15/20 -, juris, Rn. 5 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LC 32/22

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Schließung;

    Eine landesweite Verordnung, die den Erlass einer lokalen Allgemeinverfügung möglicherweise sperren würde (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 7.4.2020 - 11 S 15/20 -, juris Rn. 5 ff.) war bei Erlass der Allgemeinverfügung noch nicht in Kraft.
  • VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20

    Tempelhof-Schöneberg: Bis zu den Sommerferien kein Handball in Hallen

    Der Rückgriff auf die seuchenrechtliche Generalklausel zum Erlass einer Allgemeinverfügung ist nicht durch den Erlass der SARS-CoV-2-EindmaßnV auf Grundlage von § 32 Satz 1 IfSG gesperrt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2020 - OVG 11 S 15/20 - juris, Rn. 8), denn der Verordnungsgeber hat von § 7 Abs. 2 Satz 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV abweichende Entscheidungen der zuständigen Vergabestellen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der darin genannten Beschränkungen erforderlich ist, ausdrücklich in der Verordnung selbst vorgesehen (§ 7 Abs. 2 Satz 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020 - 11 S 16.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020 - 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2020 - 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2020 - 11 S 16.20 (https://dejure.org/2020,6877)
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  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 IfSG, § 32 IfSG
    Allgemeinverfügung; Anreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber; Konkretisierung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" durch Landesverordnung; Verschärfung durch örtlich zuständige Behörde; (Fehlen) erheblicher örtlicher Besonderheiten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28 IfSG, § 32 IfSG
    Allgemeinverfügung; Anreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber; Konkretisierung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" durch Landesverordnung; Verschärfung durch örtlich zuständige Behörde; (Fehlen) erheblicher örtlicher Besonderheiten

  • RA Kotz

    Corona - Allgemeinverfügung - Anreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann man einen Landkreis abriegeln? - Zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen Zweitwohnungsbesitzer während der Corona-Pandemie

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