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   LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06   

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https://dejure.org/2007,18857
LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06 (https://dejure.org/2007,18857)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.03.2007 - 11 S 164/06 (https://dejure.org/2007,18857)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. März 2007 - 11 S 164/06 (https://dejure.org/2007,18857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteile-network.de PDF

    Reparaturkosten, Verzugszinsen / Kreditzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2
    Ausgestaltung der Schadensersatzpflicht i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Erstattung der objektiv erforderlichen Reparaturkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Ersatz der fiktiven Reparaturkosten einer Markenwerkstatt auch bei Eigenreparatur des geschädigten Fahrzeugs

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Hamborn - 23 C 60/06
  • LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06
    Nach der Entscheidung des BGH ( NJW 2003, 2086) darf der Geschädigte bei seiner Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen.
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06
    (BGHZ 168, 43-48; BGH ,BB 2007, 238 ).Mit der Vorlage der Kaufbescheinigung der Ersatzteile hat der Kläger belegt, was die Beklagen auch nicht bestreiten, dass er den Wagen in Eigenregie repariert hat, angesichts des Umstandes, dass es sich hierbei um einen nahezu neuwertigen Wagen handelt, bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten ohne Mwst in Höhe von 3.589,46 den Wiederbeschaffungswert übersteigen könnten.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06
    (BGHZ 168, 43-48; BGH ,BB 2007, 238 ).Mit der Vorlage der Kaufbescheinigung der Ersatzteile hat der Kläger belegt, was die Beklagen auch nicht bestreiten, dass er den Wagen in Eigenregie repariert hat, angesichts des Umstandes, dass es sich hierbei um einen nahezu neuwertigen Wagen handelt, bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten ohne Mwst in Höhe von 3.589,46 den Wiederbeschaffungswert übersteigen könnten.
  • AG Geilenkirchen, 14.10.2009 - 10 C 226/09

    Kürzung der Reparaturkosten fiktiv bei gleicher Werkstattbenennung

    Selbst die Entscheidung des Geschädigten, die Reparatur zunächst zurückzustellen und später durchführen zu lassen, ist dem Geschädigten praktisch genommen, da nicht sichergestellt ist, dass ihm \ auch dann noch die Sonderkonditionen zugänglich sind (so auch LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, Az. 5 S 96/08, LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az. 5 S 168/07, LG Duisburg, Urteil vom 21.03.2007, Az. 11 S 164/06, AG Siegburg, Urteil vom 25.04.2009, Az. 116C 566/07, zit,nach juris).
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