Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17941
OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14 (https://dejure.org/2014,17941)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2014 - 11 S 17.14 (https://dejure.org/2014,17941)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 11 S 17.14 (https://dejure.org/2014,17941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 WHG, § 36 WHG, § 29 BauGB, § 35 BauGB, § 2 BImSchG
    Wasserrechtliche Genehmigung einer Steganlage zur gewerblichen Nutzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 36 WHG, § 29 BauGB, § 35 BauGB, § 2 BImSchG, § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 146 VwGO
    Steganlage zur gewerblichen Nutzung; wasserrechtliche Genehmigung; Drittschutz; kein Entgegenstehen öffentlich-rechtlicher Vorschriften; baurechtliches Rücksichtnahmegebot; schädliche Umwelteinwirkungen; Lärm; (ungenehmigte) gewerbliche Nutzung des Nachbargrundstücks; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 41.86

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz - Wasserrechtliche Gestattungen -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Vor diesem Hintergrund und der weitgehenden Freiheit des Landesgesetzgebers bei der Regelung der Voraussetzungen für die bundesrechtlich nicht genehmigungspflichtige Errichtung von Anlagen in oder an einem Gewässer (i.d.S. zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschluss v. 29. Januar 1996 - 4 B 5.96 -, zit. nach juris Rn 5) erscheint auch die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil v. 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 -, zit. nach juris Rn 7 f.) zu öffentlich-rechtlichem Nachbarschutz bei Erteilung einer - hier nicht in Rede stehenden - wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung gem. §§ 2, 4 WHG a.F. bzw. §§ 8, 13 WHG auf die nur landesrechtlich vorgeschriebene Pflicht zur Genehmigung von Anlagen i.S.d. § 36 WHG durchaus zweifelhaft (ähnlich auch BayVGH, Urteil v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 -, zit. nach juris Rn 19 ff., zur Neuregelung der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung in Art. 20 Abs. 4 BayWG 2010).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 2 S 69.12

    Steg; Steganlage; Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Fehlen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Denn bei dem hier zur Genehmigung stehenden, mit Pfählen im Grund verankerten Steg handelt es sich unzweifelhaft um eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 1 BbgBO und die auch für einen gewerblich genutzten Steg geltende Baugenehmigungsfreiheit gem. § 55 Abs. 7 Nr. 8 BbgBO (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15. März 2013 - 2 S 69.12 -, zit. nach juris) entbindet gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 BbgBO nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen gestellten (materiellen) Anforderungen einzuhalten.
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Denn anders als im nur den Antragsteller und die Behörde betreffenden "Normalfall" des § 80 Abs. 5 VwGO liefe die einseitige Bevorzugung des Dritten durch die einstweilige Festschreibung des status quo in einer derartigen Konstellation auf eine ungerechtfertigte, mit den Freiheitsgrundrechten des Begünstigten und dem Gleichheitssatz unvereinbare Privilegierung des Dritten hinaus (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, zit. nach juris Rn 18, und v. 1. Oktober 1984, 1 BvR 231/84, GewArch 1985, 16 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 -, zit. nach juris Rn 2).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 4 B 5.96

    Wasserrecht: Begriff der oberirdischen Gewässer, Gewässereigenschaft,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Vor diesem Hintergrund und der weitgehenden Freiheit des Landesgesetzgebers bei der Regelung der Voraussetzungen für die bundesrechtlich nicht genehmigungspflichtige Errichtung von Anlagen in oder an einem Gewässer (i.d.S. zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschluss v. 29. Januar 1996 - 4 B 5.96 -, zit. nach juris Rn 5) erscheint auch die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil v. 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 -, zit. nach juris Rn 7 f.) zu öffentlich-rechtlichem Nachbarschutz bei Erteilung einer - hier nicht in Rede stehenden - wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung gem. §§ 2, 4 WHG a.F. bzw. §§ 8, 13 WHG auf die nur landesrechtlich vorgeschriebene Pflicht zur Genehmigung von Anlagen i.S.d. § 36 WHG durchaus zweifelhaft (ähnlich auch BayVGH, Urteil v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 -, zit. nach juris Rn 19 ff., zur Neuregelung der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung in Art. 20 Abs. 4 BayWG 2010).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Vor diesem Hintergrund und der weitgehenden Freiheit des Landesgesetzgebers bei der Regelung der Voraussetzungen für die bundesrechtlich nicht genehmigungspflichtige Errichtung von Anlagen in oder an einem Gewässer (i.d.S. zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschluss v. 29. Januar 1996 - 4 B 5.96 -, zit. nach juris Rn 5) erscheint auch die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil v. 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 -, zit. nach juris Rn 7 f.) zu öffentlich-rechtlichem Nachbarschutz bei Erteilung einer - hier nicht in Rede stehenden - wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung gem. §§ 2, 4 WHG a.F. bzw. §§ 8, 13 WHG auf die nur landesrechtlich vorgeschriebene Pflicht zur Genehmigung von Anlagen i.S.d. § 36 WHG durchaus zweifelhaft (ähnlich auch BayVGH, Urteil v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 -, zit. nach juris Rn 19 ff., zur Neuregelung der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung in Art. 20 Abs. 4 BayWG 2010).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Dies schließt zwar nicht aus, dass der von einer gewerblichen Nutzung des Grundstücks bzw. der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen ausgehende Lärm bei der Prüfung der schädlichen Umweltauswirkungen der hier genehmigten Steganlage zu berücksichtigen sein könnte (zu Voraussetzungen und Grenzen der Berücksichtigung der von verschiedenen Anlagen eines "Freizeitbereichs" ausgehenden Lärmbeitrags bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschemissionen vgl. BVerwG, Urteil v. 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, zit. nach juris Rn 12).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Denn anders als im nur den Antragsteller und die Behörde betreffenden "Normalfall" des § 80 Abs. 5 VwGO liefe die einseitige Bevorzugung des Dritten durch die einstweilige Festschreibung des status quo in einer derartigen Konstellation auf eine ungerechtfertigte, mit den Freiheitsgrundrechten des Begünstigten und dem Gleichheitssatz unvereinbare Privilegierung des Dritten hinaus (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, zit. nach juris Rn 18, und v. 1. Oktober 1984, 1 BvR 231/84, GewArch 1985, 16 f.).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das einer konkret genehmigten oder zur Genehmigung stehenden Anlage mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn gebieten würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. September 1983 - 4 C 74.78 -, zit. nach juris Rn 13; Urteil v. 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 -, zit. nach juris Rn 13).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14
    Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das einer konkret genehmigten oder zur Genehmigung stehenden Anlage mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn gebieten würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. September 1983 - 4 C 74.78 -, zit. nach juris Rn 13; Urteil v. 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 -, zit. nach juris Rn 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 11 S 78.21

    Genehmigung einer Fahrzeugfabrik - Zulassung des vorzeitigen Beginns - Eilantrag

    Da der Gesetzgeber nicht allein das Vorliegen von Mängeln der erstinstanzlichen Entscheidung, sondern vielmehr die fehlende Ergebnisrichtigkeit als maßgeblich angesehen hat, ist dann, wenn die Begründung des Verwaltungsgerichts einen fristgemäß dargelegten Mangel aufweist, nach allgemeinem Maßstab weiter zu prüfen, ob sich der angefochtene Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens aus anderen Gründen als richtig erweist (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 5. Senat v. 3. August 2015 - 5 S 36.14 -, zit. nach juris Rn 11; Beschluss des 9. Senats v. 14. Juli 2015 - 9 S 44.14 -, zit. nach juris Rn 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, zit. nach juris Rn 11; in der Sache ebenso: z.B. Beschluss des erkennenden Senats v. 8. Juli 2014 - 11 S 17.14 -, zit. nach juris Rn 8, 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - 11 S 23.15

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen

    Da der Gesetzgeber danach allerdings nicht allein das Vorliegen von Mängeln der erstinstanzlichen Entscheidung als solches, sondern vielmehr die fehlende Ergebnisrichtigkeit als maßgeblich angesehen hat, ist dann, wenn die Begründung des Verwaltungsgerichts einen fristgemäß dargelegten Mangel aufweist, nach allgemeinem Maßstab weiter zu prüfen, ob sich der angefochtene Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens aus anderen Gründen als richtig erweist (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 5. Senat v. 3. August 2015 - 5 S 36.14 -, zit. nach juris Rn 11; Beschluss des 9. Senats v. 14. Juli 2015 - 9 S 44.14 -, zit. nach juris Rn 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, zit. nach juris Rn 11; in der Sache ebenso: z.B. Beschluss des erkennenden Senats v. 8. Juli 2014 - 11 S 17.14 -, zit. nach juris Rn 8, 11).

    Zwar rügt die Antragstellerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse v. 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, zit. nach juris Rn 18, und v. 1. Oktober 1984 - 1 BvR 231/84 -, GewArch 1985, 16 f., im Anschluss daran auch Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juli 2014 - 11 S 17.14 -, zit. nach juris Rn 23) durchaus zu Recht, dass im Rahmen der Abwägung der betroffenen Interessen in einem mehrpoligen Verfahren gem. § 80a VwGO nicht lediglich auf die gesetzliche Wertung des § 80 Abs. 1 VwGO abgestellt werden darf.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19

    Anhörung bei Abweichung von Erstentscheidung im Wiederspruchsverfahren;

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 -, juris Rn 12).

    Davon ausgehend fordert die Antragstellerin zu Recht auch im Fall voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der Anordnung ein besonderes, ihr Aufschubinteresse überwiegendes Sofortvollzugsinteresse, das allerdings nicht notwendig ein öffentliches Interesse sein muss, sondern auch ein privates Interesse der Beigeladenen sein kann, da die verfassungsrechtlichen Positionen der Beteiligten sich bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung grundsätzlich gleichberechtigt gegenüberstehen (Beschluss des Senats v. 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 -, juris Rn 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20

    Verletzung kommunaler Planungshoheit durch wasserrechtliche Genehmigung -

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 -, zit. nach juris Rn 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 11 S 10.23

    Rundfunkbeitrag - Vollstreckung - Vollstreckungsbehörde - Vollstreckungshilfe -

    Da der Gesetzgeber danach allerdings nicht allein das Vorliegen von Mängeln der erstinstanzlichen Entscheidung als solches, sondern vielmehr die fehlende Ergebnisrichtigkeit als maßgeblich angesehen hat, ist dann, wenn die Begründung des Verwaltungsgerichts einen fristgemäß dargelegten Mangel aufweist, nach allgemeinem Maßstab weiter zu prüfen, ob sich der angefochtene Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. Beschluss des Senats vom 22. April 2016 - OVG 11 S 23.15 - EA S. 12; in der Sache bereits ebenso Beschluss vom 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 - juris, Rn. 11 ff.).
  • VG Hannover, 11.01.2022 - 12 A 785/20

    Abfluss; Brücke; Drittschutz; Genehmigung; Klagebefugnis; Nachbar; Nachbarschutz;

    Diese Rechtsprechung ist auf § 57 NWG bereits deshalb nicht übertragbar, weil die Anlagengenehmigung danach nicht als Ermessensvorschrift, sondern als gebundene Entscheidung (VG Oldenburg, Urt. v. 11.01.2021 - 1 A 2875/18 -, V.n.b.; Drost/Ell/Schütte, Das neue Wasserrecht, 2. Aufl. 2018, S. 163) konzipiert ist (darauf in Bezug auf Art. 20 BayWG abstellend Bayer. VGH, Urt. v. 23.04.2013 - 8 B 13.386 -, juris Rn. 25; an der Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Rücksichtnahmegebot auf die landesrechtlichen Vorschriften über die Anlagengenehmigung zweifelnd auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.07.2014 - OVG 11 S 17.14 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht