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   LG Frankfurt/Main, 20.01.1998 - 11 S 178/97   

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LG Frankfurt/Main, 20.01.1998 - 11 S 178/97 (https://dejure.org/1998,50445)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.01.1998 - 11 S 178/97 (https://dejure.org/1998,50445)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 11 S 178/97 (https://dejure.org/1998,50445)
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Wird zitiert von ...

  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Antragsteller gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main über die auf Zahlung von 4.905,25 DM gerichtete Berufung des Klägers im Urteil vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - Grundrechtsklage erhoben hatten.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - verletzt die Antragsteller in ihrem durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen verbürgten Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, soweit die Abweisung der Widerklage im Urteil einen Anspruch der Antragsteller auf Rückzahlung von 4.176,36 DM überhöhten Mietzinses für den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1992 nebst 4 % Zinsen aus diesem Betrag seit dem 7. April 1995 betrifft.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - wird in diesem Umfang für kraftlos erklärt und die Sache insoweit an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.

    Mit den Antragstellern am 16. Februar 1998 zugestelltem Urteil vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main die Antragsteller unter Abänderung des amtsgerichtlichen Urteils zur Zahlung von weiteren 896, 12 DM nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1994, wies die Berufung des Klägers im übrigen zurück und die gesamte Widerklage der Antragsteller ab.

    festzustellen, dass das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - das Gleichheitsgrundrecht des Art. 1 HV in dessen Ausprägung als Willkürverbot sowie das Grundrecht auf Menschenwürde und das Rechtsstaatgebot in deren Ausprägung als Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist, 2. das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 1998 - 2/11 S 178/97 - für kraftlos zu erklären, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist, und den Rechtsstreit insoweit an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.

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