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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 11 S 2142/96   

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VGH Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 11 S 2142/96 (https://dejure.org/1997,5660)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1997 - 11 S 2142/96 (https://dejure.org/1997,5660)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 11 S 2142/96 (https://dejure.org/1997,5660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 745
  • VBlBW 1997, 231
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 11 S 1457/92

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 11 S 2142/96
    Nicht zu überprüfen ist der Ausweisungszweck als solcher oder die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1992 - 11 S 1457/92 - m.w.N.).

    Eine Befristung der Wirkungen der Ausweisung darf wegen des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 GG in diesen Fällen daher nicht versagt werden, wenn von dem aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung ausgewiesenen Ausländer keine konkrete und entsprechend schwere Gefahr für ein wichtiges Schutzgut mehr ausgeht und demgemäß die mit seiner Anwesenheit im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht so gewichtig ist, daß sie die Gefahr für den Bestand der Ehe und Familie eindeutig überwiegt (BVerwG, Beschluß vom 2.5.1996, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 26.03.1992 - Bf VII 71/91

    Befristung; Ausländer; Abschiebung; Ausreisefrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 11 S 2142/96
    Diese Regelung würde unterlaufen, wenn die Ausländerbehörde im Ermessenswege bestimmen könnte, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 3 AuslG vorliegt und hieran die Versagung der Befristung knüpfen dürfte (siehe dazu OVG Hamburg, Urteil vom 26.3.1992, NVwZ 1992, S. 1115), ohne daß diese Entscheidung einer vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

    Zwar dürfte die Ausländerbehörde der Stadt Calw nicht schon aus Rechtsgründen an einer Befristung gehindert gewesen sein, da ein durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichneter Ausnahmefall, der entgegen der gesetzlichen Regel eine zeitliche Begrenzung der Abschiebungswirkungen ausschließt, hier wegen des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 GG wohl nicht vorliegt (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29.1.1997 - 11 S 2142/96 -, VBlBW 1997, 231 ff. = InfAuslR 1997, 158; zur Möglichkeit einer Ausnahme vom Regelfall trotz bestehender Ehe mit einem deutschen Ehegatten vgl. allerdings BVerwG, Urt. v. 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, NVwZ 2000, 1422 = InfAuslR 2000, 483).

    c) Der am 4.10.2000 geschlossenen Ehe des Antragstellers mit einer deutschen Staatsangehörigen kommt im Verhältnis dazu zwar ein erhebliches, aber wohl kein derartiges Gewicht zu, dass es zwingend geboten wäre, schon jetzt ohne weiteres eine Befristung der Sperrwirkung auszusprechen (zu den Kriterien vgl. Urteil des Senats vom 29.1.1997 a.a.O; BVerwG, Beschluss vom 27.6.1997 - 1 B 126.97 -, Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13).

  • VG Sigmaringen, 06.03.2001 - 7 K 1809/99

    Ausländer; Befristung der Wirkung einer Ausweisung

    Ob die Voraussetzungen der Regelbefristung im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 - 1 C 5/00 -, InfAuslR 2000, 483; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.1.1997 - 11 S 2142/96 - VBlBW 1997, 231).

    Bei der Beurteilung, ob ein Regelfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG vorliegt, kommt zudem dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG besonderes Gewicht zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.1.1997 - 11 S 2142/96 - VBlBW 1997, 231).

  • VG Karlsruhe, 16.11.1998 - 14 K 1806/98

    Antrag eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf Befristung der Wirkung von

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  • VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1505/06

    Ausweisung einer assoziationsbegünstigten Türkin

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage des mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Anspruchs auf Befristung der Wirkungen der Ausweisungsverfügung ist dabei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. - wenn die Entscheidung, wie hier, ohne mündliche Verhandlung ergeht - der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung gefällt wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.1.1997 - 11 S 2142/96 - InfAuslR 1997, 158; Armbruster, in HTK-AuslR, § 11 AufenthG / zu Abs. 1 Satz 3, 5 und 6 > Nr. 9 Rechtsschutz > Nr. 4).
  • VG Freiburg, 16.10.2003 - 4 K 18/02

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung und Befristung der Ausweisungswirkungen

    Denn wenn und solange ein Ausnahmefall vorliegt, scheidet eine Befristung aus (vgl. i.E.: BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - NVwZ 2000, 1422 ff., wonach die zu einem Ausnahmefall von der Regel im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 47 AuslG entwickelten Grundsätze - insbesondere zum Erfordernis einer Ermessensentscheidung bei Annahme eines Ausnahmefalles - wegen struktureller Unterschiede nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG übertragen werden können; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.03.2003 - 11 S 59/03 - a.a.O.; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Band 1, Stand Mai 2003, § 8 Rd.-Nr. 44; a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.01.1997 - 11 S 2142/96 - VBlBW 1997, 231).
  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3258/00

    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung

    Ausnahmefälle sind demgegenüber durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigt (BVerwG, Beschluss vom 02.05.1996, InfAuslR 1996, 303; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.01.1997, InfAuslR 1997, 158).
  • VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591

    Kein Anordnungsanspruch; Duldung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Befristung der

    Entscheidend bei der Fristbemessung ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt erwartet werden kann, dass der Zweck der Ausweisung erreicht ist (BVerwG, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.1.1997, 11 S 2142/96, nach juris, RdNr. 23).
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