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   VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95   

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https://dejure.org/1995,11081
VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95 (https://dejure.org/1995,11081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.1995 - 11 S 2208/95 (https://dejure.org/1995,11081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 1995 - 11 S 2208/95 (https://dejure.org/1995,11081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein erhöhter Ausweisungsschutz für Asylbewerber entsprechend dem Ausweisungsschutz für anerkannte Asylberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 416 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 11 S 1884/94

    Ausweisung eines Ausländers im Falle des AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2; Jugendstrafe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
    Dabei muß zum einen dem Ausweisungsanlaß ein besonderes Gewicht zukommen, das sich bei Straftaten insbesondere aus deren Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, zum anderen muß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft drohen und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1994 - 11 S 1884/94 -, InfAuslR 95, 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
    2.) Soweit sich der Antrag des Antragstellers gegen die Abschiebungsanordnung in der Verfügung der Ausländerbehörde des Antragsgegners zum 1.2.1995 richtet, besteht kein Rechtsschutzinteresse (mehr): Diese Abschiebungsanordnung ist zwar entgegen der Sollbestimmung des § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG ohne Abschiebungsandrohung ergangen und wäre daher nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -, VGH Baden-Württemberg Rechtsprechungsdienst 2/93, B 6; Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -) rechtswidrig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.1994 - 7 B 12082/94

    Ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung; Ausländer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
    Dies bedeutet, daß der Antragsgegner von der Abschiebungsanordnung keinen Gebrauch machen will und den Vorrang der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 1 Abs. 1 AuslG erkannt hat (in diesem Sinne auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 30.12.1994 - 7 B 12082/94.OVG - und vom 31.1.1995 - 7 B 12825/94.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - 11 S 1368/92

    Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
    2.) Soweit sich der Antrag des Antragstellers gegen die Abschiebungsanordnung in der Verfügung der Ausländerbehörde des Antragsgegners zum 1.2.1995 richtet, besteht kein Rechtsschutzinteresse (mehr): Diese Abschiebungsanordnung ist zwar entgegen der Sollbestimmung des § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG ohne Abschiebungsandrohung ergangen und wäre daher nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 -, VGH Baden-Württemberg Rechtsprechungsdienst 2/93, B 6; Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -) rechtswidrig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1995 - 7 B 12825/94

    Ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung; Ausländer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95
    Dies bedeutet, daß der Antragsgegner von der Abschiebungsanordnung keinen Gebrauch machen will und den Vorrang der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 1 Abs. 1 AuslG erkannt hat (in diesem Sinne auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 30.12.1994 - 7 B 12082/94.OVG - und vom 31.1.1995 - 7 B 12825/94.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 10 S 777/01

    Ausweisung wegen Häufung an sich nicht ausweisungsrelevanter Straftaten

    Aber § 48 Abs. 3 Satz 2 AuslG stellt Asylbewerber nur hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Ausweisung gemäß § 48 Abs. 1 AuslG, nicht aber in Bezug auf die Rechtsfolge der Herabstufung dem anerkannten Asylberechtigten gleich (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 26.9.1995 - 11 S 2208/95 -, InfAuslR 1996, 122 = VBlBW 1996, 115; OVG Bremen, Urt. v. 5.8.1992, NVwZ-RR 1993, 51 = EZAR 035 Nr. 2).
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