Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92   

Volltextveröffentlichungen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990, § 50 Abs 1 S 1 AuslG 1990, § 13 GKG, Art 3 Abs 3 EuNiederlAbk
    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der Abschiebung gegenüber einem Häftling; Aussetzungsverfahren bezüglich mehrerer ausländer-rechtlicher Maßnahmen - Streitwert

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 25.08.1992 - 13 K 10237/92
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1993, 56 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (23)  

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93  

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jedoch auch diesen Ausländern, deren Ausreise gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG einer Überwachung bedarf und die deshalb gemäß § 49 Abs. 1 AuslG abzuschieben sind, regelmäßig zuvor die Abschiebung gemäß § 50 Abs. 1 AuslG angedroht werden muß (siehe Beschluß vom 3.11.1992 - 11 S 1368/92 - und Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -).

    Die Soll-Vorschrift des § 50 Abs. 1 AuslG enthält somit für den Regelfall ein gesetzliches Handlungsgebot für die Ausländerbehörde, von dessen Einhaltung die Behörde nur in Ausnahmefällen absehen darf (siehe den Beschluß des Senats vom 4.11.1992 - aaO. -).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Absehen von der Abschiebungsandrohung nur aufgrund einer ausdrücklichen, entsprechend begründeten Behördenentscheidung möglich ist, die durch die Gerichte nicht ersetzt werden kann (so Beschluß des Senats vom 4.11.1992 - aaO. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Von einer solchen gesteigerten Bedeutung geht der Senat in ständiger Rechtsprechung regelmäßig nur in Verfahren über die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus, in denen dem Ausländer bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris sowie vom 06.09.2007 - 11 S 1518/07 - ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07  

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, vom 01.06.2004 - 11 S 65/04 - und vom 12.11.2003 - 11 S 2240/03; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -) ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes immer dann von einer gesteigerten Bedeutung des Verfahrens auszugehen, die es notwendig macht, trotz ihrer Vorläufigkeit nach Ermessen den für die Hauptsache anzunehmenden Auffangstreitwert in voller Höhe anzusetzen, wenn die angefochtene Ablehnung der Verlängerung dieser Aufenthaltsgenehmigung einen bislang legalen Aufenthalt des Ausländers beendet.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 11 S 1658/11  

    Zum Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Zum Leitsatz: Vergleiche VGH Mannheim, Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 - Beschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 -.

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist jedoch eine Erhöhung des sich bereits hinsichtlich einer die Ausreisepflicht begründenden ausländerrechtlichen Maßnahme - wie hier die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - ergebenden Streitwerts in der Regel in den Fällen nicht angezeigt, in denen sich der Ausländer gegen die sofortige Vollziehbarkeit mehrerer, rechtlich selbständig zu beurteilender ausländerrechtlicher Maßnahmen wendet, wie Ausweisung, Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07  

    Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer - wie auch im vorliegenden Fall - bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (grundlegend: Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2009 - 11 S 1056/09  

    Inhalt eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; nachgeschobener

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer - wie auch im vorliegenden Fall - bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (grundlegend: Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 11 S 1062/92  

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen;

    Ein Aufenthalt ist dann "ordnungsmäßig" in dem hier maßgeblichen Sinne, wenn der Aufenthalt den ausländerrechtlichen Vorschriften über Einreise und Aufenthalt sowie den Regelungen über die Erwerbstätigkeit von Ausländern entspricht (s. Abschnitt II lit. b des Protokolls zum ENA, das gem. Art. 32 ENA Bestandteil des Abkommens ist; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 8, 14; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.11.1992 -- 11 S 2216/92 --).

    Kann jedoch den Rechtspositionen, die ein türkischer Staatsangehöriger nach Art. 6 Abs. 1 ARB erlangt hat, im Verhältnis zu den Umständen, die eine Ausweisung rechtfertigen, von vornherein wegen deren eindeutigen und klaren Übergewichts keine entscheidende Bedeutung zukommen -- wie dies beispielsweise wegen besonders gravierender Straftaten der Fall sein kann (s. dazu z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.11.1992 -- 11 S 2216/92 --) --, so ist es rechtlich unschädlich, wenn die Behörde diese Rechtspositionen in ihrer Ausweisungsentscheidung nicht ausdrücklich erwähnt.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07  

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Hatte der Ausländer hingegen - wie hier - keine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position, ist regelmäßig nur von der Hälfte des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Wertes auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 - ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 13 S 2244/93  

    Zur Abschiebungsandrohung gegenüber einem Häftling - Überwachungsbedürftigkeit

    Die Abschiebung ist ihm lediglich mindestens eine Woche vorher anzukündigen (anders 11. Senat des VGH Bad-Württ, zB Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -).

    Das Verwaltungsgericht geht im Anschluß an die Rechtsprechung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs (z.B. Beschluß vom 4.11.1992 - 11 S 2216/92 -) davon aus, daß eine Abschiebungsanordnung ohne Abschiebungsandrohung in der Regel auch dann rechtswidrig ist, wenn sich der Ausländer in Haft befindet.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08  

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2009 - 13 S 656/09  

    Verschweigen der Eheschließung bei Beantragung eines Schengen-Visums

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 11 S 1268/08  

    Zur Erlaubnisfiktion des § 81 Abs 3 S 1 AufenthG 2004 für ein im

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92  

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10  

    (einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00  

    Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 1 S 1684/07  

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Zuständigkeit; Hinweis; Konkretisierung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 11 S 2208/95  

    Kein erhöhter Ausweisungsschutz für Asylbewerber entsprechend dem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1170/04  

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1993 - 11 S 368/93  

    Zur Erforderlichkeit der Abschiebungsandrohung bei Abschiebung eines Ausländers

  • VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98  

    D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 11 S 3212/08  

    Kein Nachschieben von Aufenthaltszwecken im Beschwerdeverfahren

  • VG Karlsruhe, 08.10.1998 - 9 K 754/98  
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