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   VGH Baden-Württemberg, 11.11.1992 - 11 S 2414/92   

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https://dejure.org/1992,11684
VGH Baden-Württemberg, 11.11.1992 - 11 S 2414/92 (https://dejure.org/1992,11684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.11.1992 - 11 S 2414/92 (https://dejure.org/1992,11684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 1992 - 11 S 2414/92 (https://dejure.org/1992,11684)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit gleichzeitiger Abschiebungsandrohung; Unbillige, nicht durch überwiegendeöffentliche Interessen gebotene Härte als Voraussetzung für die Rechtswidrigkeit eines behördlichen Verhaltens; ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

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  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Diese Ungewissheit kann sowohl wegen fehlender formeller (s. dazu insbesondere die §§ 4 ff PStG; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.1.2001 - 11 S 2717/00 -) und/oder materieller Voraussetzungen für die Eheschließung (wie beispielsweise wegen eines noch nicht abgeschlossenen Scheidungsverfahrens vor einer beabsichtigten neuen Eheschließung, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.11.1992 - 11 S 2414/92 -) bestehen als auch wegen nicht absehbarer zeitlicher Dauer des Eheschließungsverfahrens, wenn der Standesbeamte aus Gründen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. dazu auch SächsOVG, Beschluss vom 20.12.1995, SächsVBl. 1996, 119), einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines

    Zunächst ist festzustellen, daß dem Antragsteller, soweit er das Vorliegen von Abschiebungshindernissen geltend macht, seit der am 1.7.1992 in Kraft getretenen Neuregelung in § 50 Abs. 3 Satz 1 AuslG vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz nur noch im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) gerichtet auf vorläufige Unterlassung der Abschiebung gewährt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Beschluß vom 11.11.1992 - 11 S 2414/92 -).
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